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Rückführung von Staats- und Staatsbahnbeamten deutscher Nation aus dem slowenischen Machtbereich
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https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000E-567D-6
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Contact(s):
Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage
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Creator(s):
Guenther Steiner
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8 Mar 2019
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Created End Date:
27 Oct 2019
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Available Date:
26 Jul 2021
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copyright
Licensor:
Universität Wien
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License:
CC BY 4.0
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Owner:
Universität Wien
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Access Restriction:
public
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Identifier(s):
https://arche.acdh.oeaw.ac.at/api/138335
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https://id.acdh.oeaw.ac.at/gtrans/archiv/archresource/2620
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Die Große Transformation
Rückführung von Staats- und Staatsbahnbeamten deutscher Nation aus dem slowenischen Machtbereich
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UStS Dr. Ritter von Beck teilt mit, dass in der heutigen Sitzung des Kabinettsrates vom UStS Marckhl der nachstehende Beschlussantrag eingebracht wurde. "Die Staatsämter werden angewiesen, ungesäumt zugunsten jener deutschen Staats- und Staatsbahnangestellten, die im slowenischen Machtbereich zurückgeblieben sind und nun durch die bekannten grausamen Kündigungsmaßnahmen vor der unmittelbaren Gefahr der Delogierung und des Verlustes ihres Mobiliars stehen, alles Nötige vorzukehren, damit diese Angestellten so schnell als nur irgend möglich für sich, ihre Angehörigen und vor allem auch für ihr Hab und Gut ein Unterkunftsziel im deutschösterr. Staat angewiesen erhalten. Zu diesem Zweck wären solchen Angestellten alle mit den Richtlinien nur irgend verträgliche Erleichterungen zu gewähren, um ihnen eine dienstliche Verwendung in Deutschösterreich zu ermöglichen und ihnen somit sofort den hierländigen Verwendungsort bekanntgeben zu können, damit sie schon vor dem Verlassen des slowenischen Gebietes ein festes Ziel für die Übersiedlung haben. ANTWORT DER KOMMISSION: Im Sinne des Beschlussantrages werden die Staatsämter des Innern und für Verkehrswesen ersucht, zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens die Regelung dieser Sache in die Hand zu nehmen und vor allem dafür zu sorgen, dass die flüchtigen deutschen Staatsbediensteten mit ihren Familien und ihrem Mobiliar rechtzeitig auf deutschösterr. Gebiet befördert und vorläufig an einem geeigneten Ort gesammelt werden. Das StA der Finanzen ist bereit, für die Bedeckung etwa notwendiger Auslagen zu sorgen.
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Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 24., Unterpunkt: 12., Seite: 73f
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UStS Dr. Ritter von Beck teilt mit, dass in der heutigen Sitzung des Kabinettsrates vom UStS Marckhl der nachstehende Beschlussantrag eingebracht wurde. "Die Staatsämter werden angewiesen, ungesäumt zugunsten jener deutschen Staats- und Staatsbahnangestellten, die im slowenischen Machtbereich zurückgeblieben sind und nun durch die bekannten grausamen Kündigungsmaßnahmen vor der unmittelbaren Gefahr der Delogierung und des Verlustes ihres Mobiliars stehen, alles Nötige vorzukehren, damit diese Angestellten so schnell als nur irgend möglich für sich, ihre Angehörigen und vor allem auch für ihr Hab und Gut ein Unterkunftsziel im deutschösterr. Staat angewiesen erhalten. Zu diesem Zweck wären solchen Angestellten alle mit den Richtlinien nur irgend verträgliche Erleichterungen zu gewähren, um ihnen eine dienstliche Verwendung in Deutschösterreich zu ermöglichen und ihnen somit sofort den hierländigen Verwendungsort bekanntgeben zu können, damit sie schon vor dem Verlassen des slowenischen Gebietes ein festes Ziel für die Übersiedlung haben. ANTWORT DER KOMMISSION: Im Sinne des Beschlussantrages werden die Staatsämter des Innern und für Verkehrswesen ersucht, zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens die Regelung dieser Sache in die Hand zu nehmen und vor allem dafür zu sorgen, dass die flüchtigen deutschen Staatsbediensteten mit ihren Familien und ihrem Mobiliar rechtzeitig auf deutschösterr. Gebiet befördert und vorläufig an einem geeigneten Ort gesammelt werden. Das StA der Finanzen ist bereit, für die Bedeckung etwa notwendiger Auslagen zu sorgen.
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