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Universität Wien
Type: acdh:Organisation
subtitles Address: Universitätsring 1
subtitles City: Vienna
subtitles Region: Vienna
subtitles Country: Austria
subtitles Url: https://www.univie.ac.at

Member(s)


Universität Wien
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public
acdh:createdBy
admin
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Universitätsring 1
acdh:hasAvailableDate
2017-10-16
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Vienna
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1010
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Universität Wien
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2023-03-28T09:17:52.008241
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Inverse Data

Property Value(s)

Dissemination Services

Involved in

1754 Result(s) Page 1 of 176 Items Sort by
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Bundeskanzler Ignaz Seipel regte im Jahr 1924 an, für die zahlreichen zersplitterten Beamtenorganisationen eine gemeinsame Plattform zu schaffen, eben den "25er-Ausschuss", ein Verhandlungskomitee, das 25 wichtige Beamtenorganisationen berücksichtigte. Damit sollte der Regierung ein kompetenter, repräsentativer Verhandlungspartner zur Verfügung stehen. Er stand zwar unter bürgerlicher Mehrheit, es ist aber umstritten, ob er einen wesentlichen (mäßigenden ) Einfluss hatte oder nicht. Die Spannungen innerhalb des Ausschusses waren sehr groß. Der "25er-Ausschuss" kann nur sehr bedingt als Vorläufer der Gewerkschaften der Zweiten Republik gesehen werden.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Das Protokoll behandelt die 3. Länderkonferenz.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Erlaß, dass sämtliche provisorische und definitive Lehrer sowie Assistenten und Supplenten einen neuen Diensteid auf die Republik zu errichten haben. Der Diensteid ist im Artikel in voller Länge abgedruckt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Schreiben des Magistratsdirektors Pawelka an den Stadtrat (datiert mit 5. November 1918): Er weist darauf hin, dass „die politische Umgestaltung, welche der österreichische Kaiserstaat gegenwärtig durchmacht“ eine Änderung des bisherigen Diensteides erfordert. Es wird auch darauf hingewiesen, dass statt eines Eids nunmehr ein „eidesstättiges Gelöbnis“, das mit Handschlag bekräftigt wird, abgelegt wird. Beschrieben wird der Ablauf (Bürgermeister liest die Gelöbnisformel vor, Anzugelobender spricht die Worte: „Ich gelobe dies eidesstättig und bekräftige dieses Gelöbnis mit meinem Handschlage.“ Die Gelöbnisablegung ist mit Datum im Anstellungs- oder Beförderungsdekret ersichtlich zu machen.
Das Gelöbnis lautet in diesem Entwurf wie folgt:
„Sie werden bei Ihrer Ehre und Treue eidesstättig geloben, der deutsch-österreichischen Republik [durchgestrichen wurde „Vaterland“ und durch „Republik“ ersetzt] treu und gehorsam zu sein, die von der deutsch-österreichischen Nationalversammlung beschlossenen Grundgesetze und übrigen Gesetze sowie die auf Grund dieser erlassenen Vollzugsanweisungen des deutsch-österreichischen Staatsrates getreu und unverbrüchlich zu befolgen, die Interessen der Gemeinde Wien nach allen Ihren Kräften zu fördern und jeden Nachteil von ihr abzuwenden. Sie werden ferner geloben, alle Ihnen anvertrauten Amtsgeschäfte treu und gewissenhaft zu besorgen, sich in allem genau nach den für die städtischen Beamten und deren Amtsverrichtungen bestehenden Vorschriften zu benehmen, sich auf keine Weise durch Eigennutz oder aus Nebenabsichten von der redlichen Erfüllung Ihrer Amtspflichten abwenden zu lassen, dem Gemeinderate und den übrigen beschließenden Organen der Gemeinde sowie dem Bürgermeister und Ihren sonstigen Vorgesetzten die schuldige Achtung und in Dienstsachen Gehorsam zu leisten, das Amtsgeheimnis zu bewahren und überhaupt sich alles dasjenige sorgfältigst gegenwärtig zu halten, was den Pflichten eines eifrigen, redlichen und würdigen Beamten der Stadt Wien angemessen ist.“
Der Stadtrat beantragt in der Sitzung des provisorischen Gemeinderats der Stadt Wien vom 30.12.1918 die Abänderung des bisherigen Diensteides, der Angelobung und der Gelöbniserinnerung der städtischen Beamten, diese wird beschlossen.
Am 30. März 1919 schreibt Magistratsdirektor Pawelka an Stadtrat und Gemeinderat und ersucht, aufgrund der Gesetze vom 14. März 1919 über die Volksvertretung und über die Staatsregierung StGBl 179 und 180 den ersten Satz der Gelöbnisformel dieserart abzuändern:
„Sie werden bei Ihrer Ehre und Treue eidesstättig geloben, der deutsch-österreichischen Republik treu und gehorsam zu sein, die Grundgesetze und alle übrigen Gesetze und die auf Grund derselben erlassenen Vollzugsanweisungen getreu und unverbrüchlich zu befolgen, die Interessen der Gemeinde Wien nach allen Ihren Kräften zu fördern und jeden Nachteil von ihr abzuwenden.“ Dies wird in der Gemeinderatssitzung vom 15. April 1919 diskutiert und beschlossen (Referent: Hoss).
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Erlaß, dass sämtliche provisorische und definitive Lehrer sowie Assistenten und Supplenten einen neuen Diensteid auf die Republik zu entrichten haben. Der Diensteid ist im Artikel in voller Länge abgedruckt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Staatssekretär Urban teilt mit, dass die tschechoslowakische Republik die vom Staatsrat festgesetzte Umgrenzung des Postgebietes in Böhmen, Mähren und Schlesien nicht zur Kenntnis genommen und diese Gebiete als zu ihrem Wirkungsbereich gehörig beansprucht hat. StS Urban beabsichtigt, das Ministerium für Post und Telegraphenwesen in Prag (Praha) zu verständigen, dass die deutschösterreichische Regierung alle ihre Verfügungen aufrecht erhalte. Dies wird vom Kabinettsrat mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Aufgrund eines Falles, da ein Staatsbediensteter in einem Amtsgebäude eine politische Versammlung abhalten wollte, beschließt der Kabinettsrat, dass Versammlungen jeder Art in Amtsräumen verboten seien; Ausnahmen habe der Staatssekretär in berücksichtigungswürdigen Fällen zu machen, wenn es sich nicht um politische Veranstaltungen handelt. Die Leiter der Staatsämter sind angehalten, jedes Ansuchen zurückzuweisen, das eine Einmengung nicht verantwortlicher Faktoren in das Amt beinhaltet.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StS Pacher berichtet, dass Vertreter des deutschen Staatsgymnasiums in Cilli (Celje) bei ihm erschienen seien und ihm mitteilten, dass der jugoslawische Staat die Ablegung eines Eides von ihnen verlange. Ein einfaches Gelöbnis genüge nicht. Die Vertreter wollten eine schriftliche Zusicherung, dass die Ablegung des Eides auf den jugoslawischen Staat für eine spätere Übernahme in den deutschösterr. Staatsdienst kein Hindernis sei. Der Staatssekretär erklärte, dass der deutschösterr. Staat zwar keine Verpflichtung in Bezug auf eine Anstellung übernehmen könne, dass aber das Möglichste getan werde. Der Kabinettsrat erklärte sich damit einverstanden.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Der Bericht über den Beschluss des Kabinettsrats bezüglich Abänderung der Richtlinien für die Behandlung der Beamtenfrage wird abgesetzt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Schreiben des k.k. n.ö. Statthalterei-Präsidiums vom 30. 10. 1918 an den Magistratsdirektor der Stadt Wien (sowie die Vorstände aller Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich, die Bürgermeister von Wiener Neustadt und Waidhofen an der Ybbs, den Leiter der k.k. Polizeidirektion in Wien und der Polizeikommissariate in Baden und Wiener Neustadt: Beklagt wird die Anwerbung österreichischer Arbeitskräfte durch ungarische Agenten, briefliche Aufforderungen und Zeitungsannoncen. Versprochen werden höhere Löhne und bessere Verpflegsmöglichkeiten. Da die Androhung von Strafen nicht als ausreichend betrachtet wird, werden als präventive Maßnahme alle Postämter angehalten, entsprechend bezeichnete Sendungen weiterzubefördern.
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