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Slowenien
Type: acdh:Place
label Identifier(s): https://sws.geonames.org/3190538/

Spatial Information

Latitude: 46.08333
Longitude: 15
WKT: POINT(15 46.08333)
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Slowenien
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pandorfer
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2021-07-26
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Slowenien
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2023-09-13T18:31:24.495857
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Inverse Data

Property Value(s)

Dissemination Services

Spatial Coverage in

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Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StR Marckhl berichtet von der Besetzung Spielfelds durch Serben, die die Verwaltung unmöglich mache und die Gefahr eines Streiks der Eisenbahner und des Stillstands des Eisenbahnverkehrs.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Schreiben des UStS Marckhl über die blutigen Vorgänge in Marburg (Maribor) am 27. Jänner 1919, bei denen es zu Toten und Verletzten kam. Er begehrt, dass der Staatsrat in dem Sinn Stellung nehme, dass die deutsche Bevölkerung in Slowenien unter den Schutz der Entente gestellt werde und Entschädigungen für die Opfer und ihre Angehörigen geleistet werde. Der StS des Äußern wird mit einer Antwort beauftragt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StK Renner stellt die Protestnote des Staatsamts des Äußern nach den Ereignissen in Marburg (Maribor) am 27. Jänner 1919 vor und drückt seine Sorge vor blutigen Aufständen aus. Die Resolution wird angenommen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info UStS Dr. Ritter von Beck teilt mit, dass in der heutigen Sitzung des Kabinettsrates vom UStS Marckhl der nachstehende Beschlussantrag eingebracht wurde. "Die Staatsämter werden angewiesen, ungesäumt zugunsten jener deutschen Staats- und Staatsbahnangestellten, die im slowenischen Machtbereich zurückgeblieben sind und nun durch die bekannten grausamen Kündigungsmaßnahmen vor der unmittelbaren Gefahr der Delogierung und des Verlustes ihres Mobiliars stehen, alles Nötige vorzukehren, damit diese Angestellten so schnell als nur irgend möglich für sich, ihre Angehörigen und vor allem auch für ihr Hab und Gut ein Unterkunftsziel im deutschösterr. Staat angewiesen erhalten. Zu diesem Zweck wären solchen Angestellten alle mit den Richtlinien nur irgend verträgliche Erleichterungen zu gewähren, um ihnen eine dienstliche Verwendung in Deutschösterreich zu ermöglichen und ihnen somit sofort den hierländigen Verwendungsort bekanntgeben zu können, damit sie schon vor dem Verlassen des slowenischen Gebietes ein festes Ziel für die Übersiedlung haben. ANTWORT DER KOMMISSION: Im Sinne des Beschlussantrages werden die Staatsämter des Innern und für Verkehrswesen ersucht, zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens die Regelung dieser Sache in die Hand zu nehmen und vor allem dafür zu sorgen, dass die flüchtigen deutschen Staatsbediensteten mit ihren Familien und ihrem Mobiliar rechtzeitig auf deutschösterr. Gebiet befördert und vorläufig an einem geeigneten Ort gesammelt werden. Das StA der Finanzen ist bereit, für die Bedeckung etwa notwendiger Auslagen zu sorgen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Der Oberlandesgerichtspräsident von Graz bittet um Weisung bezüglich des Verhaltens des Gerichts in Marburg (Maribor) gegenüber den Serben, die sich der Verwaltung der gesamten Stadt bemächtigt haben. StK Renner empfiehlt, die Funktionäre nicht zurückzuziehen, auch wenn sie unter Zwang die Angelobung leisten müssten.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Staatsamt für Unterricht: Der Direktor des Staatsgymnasiums in Marburg (Maribor), eindeutig slowenischer Nationalität, war Mitglied des steiermärkischen Landesschulrates und hat im Juli 1918 an einer Sitzung der Qualifikationskommission in Graz und im November und Dezember 1918 an Beratungen des steiermärkischen Landesschulrates in Graz teilgenommen. Er wurde erst mit dem Zeitpunkt der Einstellung der Bezüge der südslawischen Bediensteten in Marburg (Maribor) Ende Dezember 1918 seiner Stellung enthoben. Er ersucht um Flüssigmachung der Reisekosten für diese drei Dienstreisen. ANTWORT DER KOMMISSION: Die Rechnung über die Dienstreise vom Juli 1918 ist dem Liquidierungskommissär beim Staatsamt für Unterricht anzutreten. Die Auslagen für die im November und Dezember 1918 unternommenen Dienstreisen sind aus deutschösterreichischen Mitteln zu bestreiten.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StA für Unterricht: Anfrage, ob seitens des Landesschulrates in Graz Zahlungen nach Cilli (Celje) geleistet werden können. ANTWORT DER KOMMISSION: Solche Zahlungen können, da Deutschösterreich keinerlei Staatshoheit über das Gebiet von Cilli (Celje) ausübt, außer aufgrund der Richtlinien und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen nicht geleistet werden.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StS Jukel berichtet vom Ausstand der Eisenbahner in Marburg (Maribor) und Böhmisch-Leipa (Česká Lipa). Er vertritt die Auffassung, dass der Staatsverwaltung Kosten für die Löhne während des Ausstandes erwachsen und bittet um die Ermächtigung zur Auszahlung, falls sich die Südbahn-Gesellschaft weigern sollte, diese zu übernehmen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Verhalten der jugoslaw. (slowenischen) Regierung in Laibach (Ljubljana) gegenüber deutschen Beamten und Lehrpersonen: Auf Grund einer Verordnung der jugoslawischen Regierung können Wohnungen requiriert werden. Nach einer Kündigungsfrist von vier Wochen werden die Bewohner delogiert. Sämtlichen deutschen Beamten und Staatslehrpersonen in Krain ist mit 28. Februar 1919 gekündigt worden. Es wird der Antrag gestellt, schleunigst Vorsorge zu treffen, daß die in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Beamten und Staatslehrpersonen Gelegenheit erhalten, noch vor Ablauf des Februars ihre Wohnung nach Deutschösterreich zu verlegen. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, daß deutsche Lehrpersonen in Krain durch das StA für Unterricht angewiesen wurden, sich im Wege der Landesschulräte um freiwerdende Lehrstellen zu bewerben; zunächst erscheint es aber dringend notwendig, diesen Lehrpersonen einen Ort anzugeben, an den sie sich begeben können, wenn sie Krain verlassen müssen. Gleiche Ansuchen haben auch eine Reihe von Finanzangestellten eingebracht. ANTWORT DER KOMMISSION: Es wären zwischenstaatliche Verhandlungen in folgender Richtung anzubahnen: 1. Erstreckung der Zahlung der Beihilfen an deutsche Staatsangestellte in Krain über den Monat Februar 1919 hinaus; 2. daß den genannten Bediensteten das weitere Verbleiben in ihren Wohnungen ermöglicht und die Forderung der Räumung binnen vier Wochen zurückgenommen werde; 3. Das Komitee ersucht das StA der Finanzen über das Ergebnis der einzuleitenden Vereinbarung bis längstens 8. Februar 1919 Mitteilung zu machen.
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