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Mähren
Type: acdh:Place
label Identifier(s): https://sws.geonames.org/3070359/

Spatial Information

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Longitude: 17
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Mähren
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2021-07-26
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Dissemination Services

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15 Result(s) Page 1 of 2 Items Sort by
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Staatssekretär Urban teilt mit, dass die tschechoslowakische Republik die vom Staatsrat festgesetzte Umgrenzung des Postgebietes in Böhmen, Mähren und Schlesien nicht zur Kenntnis genommen und diese Gebiete als zu ihrem Wirkungsbereich gehörig beansprucht hat. StS Urban beabsichtigt, das Ministerium für Post und Telegraphenwesen in Prag (Praha) zu verständigen, dass die deutschösterreichische Regierung alle ihre Verfügungen aufrecht erhalte. Dies wird vom Kabinettsrat mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info UStS Beck berichtet über die vom zwischenstaatsamtlichen Komitee für Staatsbedienstetenangelegenheiten beschlossenen Vereinbarungen betreffend die Auszahlung der die allgemeinen Pensionen belastenden Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Fortzahlung der Beihilfen an die Bediensteten nichtdeutscher Nationalität und die Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse ehemaliger Staatsbediensteter und deren Hinterbliebenen. Der Kabinettsrat genehmigt die getroffenen Vereinbarungen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StR Seliger stellt die staatsrechtliche Frage, ob die deutschösterr. Regierung berechtigt sei, in das Ministerpräsidium einzudringen. StK Renner erstattet Bericht, dass der Staatsrat eingesetzt, aber "vorläufig außer Raum und Zeit und Ort" existiere. Die deutschösterr. Regierung müsse sich in den Besitz einer Dienststelle setzen. Dazu zähle schließlich auch die Frage der Übernahme der deutschen Beamten und die Frage der nichtdeutschen Beamten. Die StR Miklas und Ofner betonen, dass über die Übernahme mit dem k.k. Ministerpräsidenten Lammasch verhandelt werden müsse. Ofner betont, dass mit der Übernahme nicht der Eindruck einer Rechtsnachfolge des alten österreichischen Staates entstehen dürfe. Die feierliche Angelobung der Staatssekretäre wird für den 31. Oktober 1918, 19.00 Uhr abends angesetzt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Denkschrift des StA für Verkehrswesen betreffend die Lage der von den Tschechen enthobenen deutschen Bediensteten in Iglau (Jihlava) und Znaim (Znojmo): Die enthobenen definitiven Bediensteten bekamen bisher die Bezüge für März nicht ausbezahlt, den Taglohnbediensteten wurden sämtliche, seit ihrer Enthebung Ende Dezember fälligen Bezüge vorenthalten. Ebenso ist der normale Anschaffungsbeitrag bisher keinem Bediensteten ausgezahlt worden. Sämtliche Mahnungen, sämtliche Hinweise darauf, daß die betreffenden Bediensteten laut Zuschrift der Prager (Praha) Generaldirektion bzw. der Dienststelle, der sie früher angehörten, unter Fortbezug ihrer gesamten Gebühren beurlaubt wurden, blieben nutzlos. Was die definitiven Bediensteten anbelangt, so haben die Dienststellen die enthobenen Bediensteten in die Gehaltslisten aufgenommen. Die Direktion Königgrätz (Hradec Králové) hat sie jedoch aus den Listen gestrichen. Was die Taglohnbediensteten anbelangt, so erklären die Dienststellen, von irgendwelchen Vereinbarungen darüber, daß denselben die Bezüge seit ihrer Entlassung nachzuzahlen sind, nichts zu wissen. Ungemein wichtig für die enthobenen Bediensteten ist die Wohnungsfrage. In Iglau (Jihlava) wurden sämtliche Inhaber von Naturalwohnungen bereits gekündigt. In Schlappenz (Šlapanov) ist der Posten des Oberrevidenten bereits besetzt und der Nachfolger dringt auf eheste Räumung. Auch in Schönwald-Frain (Šumná), Wolframskirchen (Olbramkostel) und Znaim (Znojmo) wird die Frage in der nächsten Zeit brennend. Die aus den Wohnungen gekündigten Bediensteten sind nicht in der Lage, sich angesichts der herrschenden Wohnungsnot irgendwo Wohnung zu beschaffen, um so mehr als die Tschechen in den von ihnen besetzten Gebieten sämtliche leerstehenden Wohnungen für ihre Bediensteten in Anspruch genommen haben und so weit gehen, daß sie auch alle Wohnräume, die über die Zahl von vier hinausgehen, beanspruchen. StA für Verkehrswesen telegraphiert an das Eisenbahnministerium in Prag (Praha) um "eheste Abhilfe", da dies den zwischenstaatlichen Vereinbarungen widerspreche. ANTWORT DER KOMMISSION: Wird zur Kenntnis genommen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StR Wolf wünscht die Beratung der vom Beamten Halada [vermutlich: Josef Kuno Halusa] dem Staatsrat überreichte Denkschrift "Antrag zur Ordnung der Beamtenfrage" des Vereins der deutschen Staatsbeamten in Mähren vom 31. Oktober 1918 und stellt einen schriftlichen Antrag dazu in Aussicht. Außerdem wünscht Wolf, Finanzrat Oberdorffer für den Verkehr mit Deutschböhmen zu designieren.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Eingabe des Vereines der deutschen Steuerbeamten in Mähren, die deutschsüdmährischen Steuerbeamten, die ein Gelöbnis auf den deutschösterr. Staat abgeleistet haben und in den Dienst der niederösterr. Finanzlandesdirektion übernommen worden sind, wollen bei der Beförderung wie die übrigen Beamten der niederösterreichischen Finanzlandesdirektion behandelt werden. ANTWORT DER KOMMISSION: Deutschösterr. Staatsbedienstete, die im Kreis Deutschsüdmähren ihren letzten Amtssitz hatten und dem deutschösterr. Staat tatsächlich Dienst leisten oder nach Besetzung ihrer Dienstorte durch den fremden Nationalstaat des Dienstes enthoben wurden, und sich im Gebiete Deutschösterreichs aufhalten, ohne bisher dem deutschösterr. Staate Dienst zu leisten, können im Bedarfsfall zu einer deutschösterreichischen Behörde versetzt werden. Auch gegen ihre allfällige Beförderung obwaltet kein Anstand.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StR Bodirsky plädiert dafür, einen Gesandten nach Prag (Praha) zu schicken, dem man über die Situation in den umstrittenen Gebieten berichten kann und der in Prag (Praha) Protest erheben könne. Man müsse den Menschen dort die Unterstützung des deutschösterr. Staates zeigen, da es ansonsten in ihrer Verzweiflung zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen könnte. Auch müsse über Deutschland Geld in diese Gebiete gebracht werden, um die Unterhalte der Pensionisten und Witwen der Staatsangestellten auszahlen zu können.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StR Teufel fordert dringend die Aufrichtung einer Verwaltung in den Sudetengebieten. In den Sudetenländern bekämen die Beamten täglich Telegramme vom Národní Výbor und Weisungen von der Statthalterei in Brünn (Brno). Die Beamtenschaft würde dem deutschösterreichischen Staat in wenigen Tagen den Rücken kehren und sich aus Not dem tschechischen Staat anschließen. Man müsse daher auch Klarheit in der Frage der Staatsform schaffen. Es gehe nicht an, dass der Kaiser Beamte ernenne, es eine k.k. Regierung und daneben einen österreichischen Staatsrat gebe. Wenn der Staatsrat seine Aufgaben nicht erfülle, müsse man von der Straße gegen ihn vorgehen. Auch StR Wolf drängt darauf, Deutschböhmen effektiv in Besitz zu nehmen, bevor es an den tschechischen Staat verloren gehe. Teufel stellt den Antrag, sofort in politische Verhandlungen mit dem Národní Výbor zu treten. StR Ellenbogen spricht sich gegen eine leidenschaftliche nationalistische Politik aus und für pragmatische Verhandlungen, um die Bevölkerung vor Hunger zu bewahren.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Wie ist hinsichtlich der Bezüge mit jenen Beamten dt. Nationalität in den umstrittenen Gebieten in Böhmen, Mähren und Schlesien zu verfahren, die von der tschechoslowak. Regierung entlassen wurden, ihren Wohnsitz aber in der Tschechoslowakei haben? ANTWORT DER KOMMISSION: Solche Angestellte sind wie deutschösterr. Staatsbedienstete zu behandeln, die gezwungen wurden, ihre Dienstposten zu verlassen. Die Tschechoslowakei hat ihnen die Bezüge als Beihilfen zu bezahlen. Tut sie das nicht, muss Deutschösterreich die Bezüge auszahlen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Staatskanzler Renner plädiert dafür, die Frage der Einschlussgebiete Brünn (Brno), Olmütz (Olomouc) und Iglau (Jihlava), die er für faktisch verloren hält, im Gebietsgesetz nochmals im Staatsrat zu beraten und einstweilen nur die unbestrittenen Gebiete kundzumachen.
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