Overview
SHS-Staat
Type:
acdh:Place
label
Identifier(s):
https://id.acdh.oeaw.ac.at/daacda/places/130
,
https://sws.geonames.org/7500737/
Spatial Information
Latitude:
44
Longitude:
19.75
WKT:
POINT(19.75 44)
Map:
SHS-Staat
Property | Value(s) |
---|---|
acdh:aclRead |
pandorfer
,
public
|
acdh:aclWrite |
pandorfer
|
acdh:createdBy |
pandorfer
|
acdh:hasAvailableDate
|
2021-02-03
|
acdh:hasLatitude
|
44
|
acdh:hasLongitude
|
19.75
|
acdh:hasTitle
|
SHS-Staat
|
acdh:hasUpdatedDate
|
2023-09-13T19:09:00.165854
|
acdh:hasUpdatedRole |
init
|
acdh:hasWKT
|
POINT(19.75 44)
|
rdf:type | |
acdh:hasIdentifier
|
Inverse Data
Property | Value(s) |
---|
Dissemination Services
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Bericht über den Stand der Verhandlungen mit Vertretern des südslawischen Staates betreffend die Auszahlung der Beihilfen an ehemals österreichische Bedienstete deutscher Nationalität im Machtbereich des südslawischen Staates. Die südslawische Seite hält sich nicht an die Vereinbarungen und verweigert Beihilfen und Zahlungen. Hingegen würde die rigorose Wohnungskündigung verschärft und würden Lebensmittel nicht ausgefolgt. Deutschösterreich stoppte daraufhin die Auszahlung von Beihilfen an enthobene Bedienstete slowenischer Nationalität. Daraufhin erklärten die slowenischen Behörden die Abmachungen für null und nichtig. Eingeleitete Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Professoren an der deutschen Realschule in Marburg (Maribor) beabsichtigen, sich von der jugoslaw. Regierung, die diese Anstalt weiterführen will, nur vertragsmäßig, zunächst auf 3 Jahre zur Dienstleistung an der deutschen Realschule in Marburg bestellen zu lassen, jedoch nur gegen die Zusicherung verschiedener Begünstigungen durch die deutschösterr. Unterrichtsverwaltung und zwar vor allem Verbleib im deutschösterr. Dienst, sofortige Verleihung einer Lehrstelle an einer deutschösterr. Mittelschule, Gewährung einer Personalzulage und der Übersiedlungskosten. Es handelt sich um solche Staatslehrpersonen, die seinerzeit das Gelöbnis auf den deutschösterr. Staat abgelegt haben. Das StA für Unterricht beabsichtigt, diesen Mittelschullehrern dekretmäßig ihre Eigenschaft als deutschösterr. Staatslehrpersonen und ihre Bestellung zu wirklichen Lehrern in Deutschösterreich mit Vorbehalt des Dienstortes, im Fall Marburg (Maribor) aus dem Gebiet Deutschösterreichs endgültig ausscheiden sollte, zu bestätigen. Außerdem soll ihnen die Dienstzeit in Jugoslawien voll eingerechnet werden. ANTWORT DER KOMMISSION: Mit dem notwendigen Bestreben der deutschösterr. Regierung, der deutschen Bevölkerung der an fremde Nationalstaaten verloren gegangenen Gebiete ihre deutschen Lehrer und Beamten zu erhalten, erscheint es ganz unvereinbar, wenn deutsche Staatslehrpersonen, die von der jugoslawischen Regierung vorläufig auf ihren Dienstposten belassen werden und aller Wahrscheinlichkeit auch in Hinkunft werden gebraucht werden, durch derartige Zusicherungen bewogen würden, allenfalls ihre Dienstposten ohne zwingenden Grund zu verlassen. Äußerstenfalls könnte diesen Lehrpersonen die Bestellung zu wirklichen Lehrern im deutschösterr. Staatsgebiete für den Fall zugesichert werden, dass sie ohne ihr Verschulden, lediglich wegen ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Nation von der südslaw. Regierung zum Verlassen ihrer Dienstposten gezwungen würden. Das Eingehen einer weiteren Verpflichtung entspricht nicht den Interessen der deutschösterr. Republik.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
StR Marckhl berichtet von der Besetzung Spielfelds durch Serben, die die Verwaltung unmöglich mache und die Gefahr eines Streiks der Eisenbahner und des Stillstands des Eisenbahnverkehrs.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Aufgrund der Besetzung Kärntens durch die Südslawen in Folge der Gebietsabgrenzung plädiert Staatskanzler Renner dafür, diesen Teil des Gebietsgesetzes aufzuschieben, um noch zu einer Verhandlungslösung mit dem SHS-Staat kommen zu können.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Umfassende, großzügige Regelung für k.k. öffentlich Bedienstete (auch Staatsbahnen), die zunächst im Dienst eines anderen Nachfolgestaates standen, dann aber in den Dienst der Republik Österreich übernommen wurden (galt auch für Bedienstete von Bosnien-Herzegowina).
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Informative Besprechung mit Vertretern der Deutschen aus Laibach (Ljubljana) über die Möglichkeit und Form der Auszahlung der Beihilfen und Pensionen an die deutschen Bediensteten Jugoslawiens. Hiernach erscheint die Auszahlung nur möglich durch Vermittlung eines Geldinstituts. Eine Auszahlung durch die Finanzlandeskasse in Laibach (Ljubljana) erscheint schon in Anbetracht der ihrer nationalen Zugehörigkeit nach zweifelhaften Bediensteten als absolut unzweckmäßig. ANTWORT DER KOMMISSION: Das Staatsamt der Finanzen wird eingeladen, wegen der Auszahlung das Erforderliche zu veranlassen.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Staatskanzler Renner erläutert das Zustandekommen der Richtlinien für Beamtenfragen; dabei seien die Beamtenorganisationen eingebunden gewesen. Es gehe auch darum, wie die Aufteilung der Zahlungen an die Staatsbediensteten nach dem 1. Dezember 1918 zu erfolgen habe. Dazu müsse man die fremden Nationalstaaten zu Verhandlungen zwingen. Karl Seitz moniert, dass diese Bestimmungen früheren Beschlüssen des deutschösterreichischen Staatsrates widersprechen würden und auch dem, was man den Staatsangestellten zugesichert habe. Er plädiert dafür, die Bezüge bis zu einer endgültigen Lösung der Neubildung der Staaten weiterzuzahlen, da man die Staatsangestellten nicht auf die Straße setzen könne.