Overview
Deutschsüdböhmen
Type:
acdh:Place
label
Identifier(s):
https://id.acdh.oeaw.ac.at/gtrans/place/431
Spatial Information
Deutschsüdböhmen
Property | Value(s) |
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acdh:aclRead |
pandorfer
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acdh:aclWrite |
pandorfer
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acdh:createdBy |
pandorfer
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acdh:hasAvailableDate
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2021-07-26
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acdh:hasTitle
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Deutschsüdböhmen
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acdh:hasUpdatedDate
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2021-07-26T18:46:09.278993
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pandorfer
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Inverse Data
Property | Value(s) |
---|
Dissemination Services
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
StS Roller berichtet über die Aktivierung des Oberlandesgerichts in Reichenberg (Liberec) und schlägt die Errichtung je eines Bezirksgerichtes in Gradlitz (Choustníkovo Hradiště) und Gießhübel (Olešnice v Orlických horách) vor.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Laut Bericht des Finanzdirektors in Linz haben zahlreiche deutsche Bedienstete bei Finanzämtern in südböhmischen, an Oberösterreich angegliederte Gebiete erklärt, das Gelöbnis für den deutschösterreichischen Staat nur dann ablegen zu können, wenn sie bei einem im Falle eines Zuspruches des Gebietes zur tschechoslowak. Republik sicher scheinenden Amtsverlust durch die ausdrückliche Zusage der deutschösterreichischen Regierung, in den deutschösterreichischen Staatsdienst aufgenommen zu werden, abgesichert sind. Das zwischenstaatsamtliche Komitee sei der Ansicht gewesen, dass eine solche Zusage wohl gemacht werden müsse. Das Staatsamt der Finanzen habe eine entsprechende Ermächtigung erteilt. Eine inhaltlich gleiche Erklärung erhielt auch das Staatsamt des Innern von Bediensteten des Sudetenlandes in Troppau (Opava). Der Kabinettsrat nimmt die Verfügungen genehmigend zu Kenntnis.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Ein Beamter aus dem zum oberösterr. Verwaltungsgebiete gehörigen Teil Böhmens beansprucht die Aufnahme in den oberösterr. Verwaltungsdienst auf Grund des abgeleisteten Gelöbnisses. Angesichts der nachgewiesenen Unverlässlichkeit der nationalen Zugehörigkeit dieses Beamten wird Bedenken getragen, ihn ungeachtet seines Gelöbnisses, dessen Ablegung von Amts wegen nicht verlangt worden war, zu übernehmen. ANTWORT DER KOMMISSION: Da diesem Beamten von keiner Seite das Gelöbnis gemäß I. der "Richtlinien abverlangt wurde, erscheint die Ableistung dieses Gelöbnisses für die Übernahme nicht bindend und es wäre der Beamte im Hinblick auf die sonstigen Verhältnisse nicht zu übernehmen.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Es werden Gerichtskreise und Berggerichtskreise im umstrittenen Gebiet im Sudentenland und den Einschlussgebieten Znaim (Znojmo) beschlossen. Für die Städte Brünn (Brno), Iglau (Jihlava) und Olmütz (Olomouc) wird aufgrund der Lage keine Vollzugsanweisung erlassen.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Am 8. und 9. November 1917, somit bereits vor der Ausrufung der Republik, wurde von Wien aus versucht, mittels vier Verordnungen deutschböhmische Gerichtsbezirke zu organisieren (vgl. die unten zitierten Rechtsnormen). Die erste Rechtsnorm der neuen Wiener Herren, die hinsichtlich der Behördenorganisation Deutschböhmens erging, betraf die Aktivierung des Kreisgerichts Trautenau (Trutnov). Zum persönlichen Verhängnis konnte das betroffenen deutschösterreichischen Richtern und Beamten werden, als die tschechische Regierung Deutschböhmen sehr bald militärisch besetzen ließ und in tschechisch-nationalem Sinn aktiv wurde. Dazu gehörte, dass deutschösterreichische Rechtsakte wie diese nicht anerkannt wurden. Die deutschösterreichischen Beamten und Richter hingen dann, wie andere Quellen zeigen, "in der Luft". Auch die Errichtung einer deutschböhmischen länderbezogenen Finanzverwaltung von Wien aus, auf die hier nicht näher eingegangen wird, war l'art pour l'art. Verordnungen für andere Verwaltungszweige folgten (alle meist im November 1918).