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Znaim
Type: acdh:Place
label Identifier(s): https://sws.geonames.org/3061344/

Spatial Information

Latitude: 48.8555
Longitude: 16.0488
WKT: POINT(16.0488 48.8555)
Map:
Znaim
Property Value(s)
acdh:aclRead
pandorfer
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pandorfer
acdh:createdBy
pandorfer
acdh:hasAvailableDate
2021-07-26
acdh:hasLatitude
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16.0488
acdh:hasNonLinkedIdentifier
Legalkraus-Id: pmb33978
acdh:hasTitle
Znaim
acdh:hasUpdatedDate
2023-09-13T18:32:05.871536
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acdh:hasIdentifier

Inverse Data

Property Value(s)

Dissemination Services

Spatial Coverage in

12 Result(s) Page 1 of 2 Items Sort by
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 May 2022
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StS Mayer berichtet über Maßnahmen gegen Besetzung niederösterr. Orte durch die Tschechen. Die Entente müsse, falls sie deutschösterreichische Orte besetzen wolle, dies der deutschösterreichischen Regierung mitteilen. Einfälle der Tschechen können daher von Deutschösterreich als feindliche Überfälle gewertet werden. Die Tschechoslowakei erklärte auch, keine Absicht zu haben, deutsche Orte in Niederösterreich zu besetzen. StR Teufel begrüßte die Haltungsänderung des Staatsamtes des Äußern, das nun nicht mehr der Meinung sei dass tschechische Einfälle als Ententebesetzung zu werten seien. Er beantragte einen Plan zu Befreiung der bedrohten Gebiete in Südmähren.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Denkschrift des StA für Verkehrswesen betreffend die Lage der von den Tschechen enthobenen deutschen Bediensteten in Iglau (Jihlava) und Znaim (Znojmo): Die enthobenen definitiven Bediensteten bekamen bisher die Bezüge für März nicht ausbezahlt, den Taglohnbediensteten wurden sämtliche, seit ihrer Enthebung Ende Dezember fälligen Bezüge vorenthalten. Ebenso ist der normale Anschaffungsbeitrag bisher keinem Bediensteten ausgezahlt worden. Sämtliche Mahnungen, sämtliche Hinweise darauf, daß die betreffenden Bediensteten laut Zuschrift der Prager (Praha) Generaldirektion bzw. der Dienststelle, der sie früher angehörten, unter Fortbezug ihrer gesamten Gebühren beurlaubt wurden, blieben nutzlos. Was die definitiven Bediensteten anbelangt, so haben die Dienststellen die enthobenen Bediensteten in die Gehaltslisten aufgenommen. Die Direktion Königgrätz (Hradec Králové) hat sie jedoch aus den Listen gestrichen. Was die Taglohnbediensteten anbelangt, so erklären die Dienststellen, von irgendwelchen Vereinbarungen darüber, daß denselben die Bezüge seit ihrer Entlassung nachzuzahlen sind, nichts zu wissen. Ungemein wichtig für die enthobenen Bediensteten ist die Wohnungsfrage. In Iglau (Jihlava) wurden sämtliche Inhaber von Naturalwohnungen bereits gekündigt. In Schlappenz (Šlapanov) ist der Posten des Oberrevidenten bereits besetzt und der Nachfolger dringt auf eheste Räumung. Auch in Schönwald-Frain (Šumná), Wolframskirchen (Olbramkostel) und Znaim (Znojmo) wird die Frage in der nächsten Zeit brennend. Die aus den Wohnungen gekündigten Bediensteten sind nicht in der Lage, sich angesichts der herrschenden Wohnungsnot irgendwo Wohnung zu beschaffen, um so mehr als die Tschechen in den von ihnen besetzten Gebieten sämtliche leerstehenden Wohnungen für ihre Bediensteten in Anspruch genommen haben und so weit gehen, daß sie auch alle Wohnräume, die über die Zahl von vier hinausgehen, beanspruchen. StA für Verkehrswesen telegraphiert an das Eisenbahnministerium in Prag (Praha) um "eheste Abhilfe", da dies den zwischenstaatlichen Vereinbarungen widerspreche. ANTWORT DER KOMMISSION: Wird zur Kenntnis genommen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Die konstituierende deutschösterreichische Nationalversammlung protestierte gegen die Besetzung folgender Gebiete: Deutschböhmen, Sudetenland, Kreis Znaim (Znojmo), Einschlussgebiete von Brünn (Brno), Iglau (Jihlava) und Olmütz (Olomouc). Der Protest galt ferner der Besetzung der südlichen Grenzgebiete von Steiermark und Kärnten und des deutschsprachigen Teils von Südtirol (Alto Adige). Es waren, wie Walter Goldinger sinngemäß schreibt, zahnlose Aktionen. Bereits am 30. Oktober 1918, dann vor allem ab November 1918, wurden Siedlungen im deutschösterreichischen Anspruchsgebiet von Tschechen besetzt. Die tschechische Seite begründete die Besetzung mit den historischen Grenzen. In den wenigen Wochen des Bestehens der Kreishauptmannschaft in Znaim (Znojmo) herrschten Mehrgleisigkeiten und Unklarheiten in der Verwaltung. Am 15.12.1918 flohen die Beamten der Kreishauptmannschaft aus Znaim (Znojmo) nach Retz. Bezirkshauptmann Hieronymus Odofredi war auch dort sehr aktiv (Znaimer Kreistag in Retz, Appell an die Ententemächte. Der deutschböhmische Landeshauptmann Dr. Rudolf Lodgman von Auen wies die Wiener Regierung am 26. November 1918 auf drei Möglichkeiten hin: "Schutz der sudetendeutschen Gebiete mit Waffengewalt, Anrufung der Ententehilfe" oder nichts tun, die Bevölkerung sich selbst überlassen. Die Wiener Regierung glaubte, keine Machtmittel zu haben und protestierte lediglich gegen das tschechische Vorgehen. Am 4. März 1919 richtete tschechisches Militär in mehreren deutschböhmischen Städten ein Blutbad an. Das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Böhmen erwies sich als bloße Schimäre, bestenfalls als naiv-idealistisches Wunschdenken! Es verwundert in diesem Kontext nicht, dass die tschechische Regierung gegenüber deutschböhmischen Beamten nicht zimperlich war, wie zahlreiche Einzelquellen zeigen.

"Blutbad": Goldinger (1954) Ablauf, 63-65, 48.
Ausführliche Darstellung der Situation der Deutschen in Südmähren usw. u.a.: Mähner (2008) Niederösterreich, 5-8.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch%C3%B6sterreich#/media/File:Deutsch%C3%B6sterreich1.png
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StS Roller berichtet davon, dass der Kreisgerichtspräsident von Znaim (Znojmo), von Paumgartten, das Gelöbnis auf den deutschösterreichischen Staat verweigert und sein Pensionsgesuch überreicht hat. An das Kreisgericht in Znaim (Znojmo) ist ein Telegramm eingelangt, alle Beamten für den tschechoslowakischen Staat anzugeloben, wodurch sich die Notwendigkeit ergebe, die Stelle des Kreisgerichtspräsidenten in Znaim (Znojmo) zu besetzen. Für diese Stelle wird Oberlandesgerichtsrat Ferdinand Proksch vorgeschlagen und bestätigt.
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