Overview
Deutschböhmen
Type:
acdh:Place
label
Identifier(s):
https://id.acdh.oeaw.ac.at/gtrans/place/427
Spatial Information
Deutschböhmen
Property | Value(s) |
---|---|
acdh:aclRead |
pandorfer
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acdh:aclWrite |
pandorfer
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acdh:createdBy |
pandorfer
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acdh:hasAvailableDate
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2021-07-26
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acdh:hasTitle
|
Deutschböhmen
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acdh:hasUpdatedDate
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2021-07-26T18:52:49.032096
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acdh:hasUpdatedRole |
pandorfer
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acdh:hasIdentifier
|
Inverse Data
Property | Value(s) |
---|
Dissemination Services
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
StS Roller berichtet über die Aktivierung des Oberlandesgerichts in Reichenberg (Liberec) und schlägt die Errichtung je eines Bezirksgerichtes in Gradlitz (Choustníkovo Hradiště) und Gießhübel (Olešnice v Orlických horách) vor.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Anfrage bezüglich Behandlung jener Beamten, die von der tschechoslowak. Regierung des Dienstes enthoben wurden. ANTWORT DER KOMMISSION: Dies sei bereits durch Beschluss bzw. Verfügung geregelt.
Anfrage bezüglich der Ruhestandsansuchen deutschösterreichischer Staatsbediensteter in Deutschböhmen
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Anfrage (Justizamt): Können deutschösterreichische Staatsbedienstete, die in Deutschböhmen ihren Amtssitz haben, dem tschechoslowakischen Staat nicht dienen und in den dauernden Ruhestand treten wollen, ihre Gesuche um Pensionierung, wenn die Entscheidung ob Deutschböhmen dem tschechoslowakischen Staate einverleibt wird, erst nach dem 31. Dezember 1918 erfolgen sollte, bei der deutschösterr. Regierung einbringen? ANTWORT DER KOMMISSION: Die (für den deutschösterr. Staat angelobten) deutschen Beamten Deutschböhmens verbleiben deutschösterr. Staatsbedienstete und haben demgemäß auch ihre Gesuche um Versetzung in den dauernden Ruhestand bei der deutschösterr. Regierung einzubringen.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Anfrage bezüglich jener Beamten, die von der tschechoslowakischen Regierung entlassen wurden. ANTWORT DER KOMMISSION: Dies ist bereits durch Beschluss bzw. Verfügung geregelt.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Anfrage bezüglich Übersiedlung der in Prag (Praha) befindlichen Beamten und ihrer Familien.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Anfrage bezüglich Zulässigkeit der Gehaltsanweisung durch die Sparkasse im Falle der Einstellung der Bezüge seitens der tschechoslowak. Regierung. ANTWORT DER KOMMISSION: Dies sei bereits mittels Beschluss oder Verfügung geregelt.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Anfrage des Landeshauptmannes von Deutschböhmen bezüglich Beförderung, Versetzung, Pensionierung und Beurlaubung von Beamten in Deutschböhmen. ANTWORT DER KOMMISSION: Dies müsse dem einzelnen Beamten auf eigene Gefahr überlassen bleiben.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Die Beamten und Angestellten eines Steuerreferates in Deutschböhmen fragen an, ob die nachfolgende Erklärung "ohne nachteilige Folgen für die weitere Existenz im Hinblick auf das Verhältnis zum deutschösterr. Staate ohne weiteres unterschrieben werden kann oder nicht". Die von der tschechoslowakischen Regierung den Beamten und sonstigen Angestellten abgeforderte Erklärung lautet: "Die Gefertigten geben freiwillig und ohne jedewede Beeinflussung folgende Erklärung ab: "Wir verpflichten uns mit Handschlag mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse bis auf weiteres der Finanz-Landesdirektion in Prag (Praha) treu und redlich zu dienen, die geltenden Gesetze der tschechoslowakischen Republik sowie die Anordnungen der Finanz-Landesdirektion in Prag (Praha) genau zu beobachten, nach Anlaß amtszuhandeln und das Amtsgeheimnis strenge zu wahren." ANTWORT DER KOMMISSION: Gegen die Abgabe dieser Erklärung besteht keine Einwendung.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
StR Wolf berichtet, dass in Ostböhmen die Beamten sich nicht mehr getrauen, im Namen Deutschösterreichs zu amtieren, da die tschechischen Behörden die Macht ergreifen. Er stellt den Antrag, Herrn Karl Ansorge [gemeint wahrscheinlich: August Ansorge, siehe FN 30 auf der Seite 405 der als Signatur ausgewiesenen Publikation] im Namen des deutschösterreichischen Staates die Beamten in Ostböhmen anzugeloben und sie im Falle der Verweigerung des Gelöbnisses abzusetzen. Dies lehnt Präsident Dinghofer ab, da die Beteilung einzelner Personen mit Regierungsvollmachten einen Eingriff in die Kompetenzen der Landesregierungen in Reichenberg (Liberec) und Troppau (Opava) bedeuten würde, woraufhin Wolf seinen Antrag zurückzieht.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
StA für soziale Fürsorge: Anfrage, ob deutschböhmischen Beamten (Gewerbeinspektoren), ab 1. Februar 1919 von der tschechoslowakischen Regierung bezahlt, die in Deutschösterreich geregelte begünstigte Anrechnung der Kriegsdienstzeit zusteht und wie der hierdurch veranlasste Nachtrag an Bezügen bis Ende Jänner 1919 flüssig gemacht werden könne. ANTWORT DER KOMMISSION: Die Regelung der allfälligen Ansprüche wäre vorzubehalten, bis die in Betracht kommenden Beamten wieder in den Machtbereich der deutschösterreichischen Regierung gelangen.