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Jihlava
Type: acdh:Place
label Identifier(s): https://sws.geonames.org/3074199/

Spatial Information

Latitude: 49.3961
Longitude: 15.59124
WKT: POINT(15.59124 49.3961)
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Jihlava
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2021-07-26
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Jihlava
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2023-09-13T18:28:31.454972
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Inverse Data

Property Value(s)

Dissemination Services

Spatial Coverage in

11 Result(s) Page 1 of 2 Items Sort by
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Die deutschen Tabakfabriksbeamten in Iglau (Jihlava), die zur Ablegung des Gelöbnisses an den deutschösterr. Staat bislang nicht aufgefordert wurden, fragen an, was sie zu gegenwärtigen hätten, wenn sie das Gelöbnis für die tschechoslowak. Republik, mit der Aufforderung dazu sie jederzeit rechnen, ablehnten und wie sie sich verhalten sollen. ANTWORT DER KOMMISSION: Es muss den Beamten überlassen bleiben, wie sie sich hinsichtlich der Angelobung entscheiden. Im Übrigen wird auf die Richtlinien verwiesen
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Generaldirektion der Tabakregie: Anfrage, ob vom Gesichtspunkt der Richtlinien Iglau (Jihlava) als Ausland oder im Sinne der Staatsratserklärung als Teil Deutschösterreichs zu betrachten ist, und welche Folgen die Verweigerung der Angelobung für den tschechoslowakischen Staat für die Beamten der dortigen Tabakfabrik nach sich ziehen würde. ANTWORT DER KOMMISSION: Da Iglau (Jihlava) gemäß Vollzugsanweisung des deutschösterr. Staatsrates vom 3. Jänner 1919, StGBl. Nr. 4, als deutschösterr. Staatsgebiet (Einschlussgebiet) anzusehen ist, wären Beamte deutscher Volkszugehörigkeit, wenn es möglich ist, zur Angelobung für den deutschösterreichsischen Staatsdienst zuzulassen. Hinsichtlich der weiteren Behandlung haben die Grundsätze des für die deutschen Staatsbediensteten in umstrittenen Gebieten bestimmten "Merkblattes" zu gelten.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Denkschrift des StA für Verkehrswesen betreffend die Lage der von den Tschechen enthobenen deutschen Bediensteten in Iglau (Jihlava) und Znaim (Znojmo): Die enthobenen definitiven Bediensteten bekamen bisher die Bezüge für März nicht ausbezahlt, den Taglohnbediensteten wurden sämtliche, seit ihrer Enthebung Ende Dezember fälligen Bezüge vorenthalten. Ebenso ist der normale Anschaffungsbeitrag bisher keinem Bediensteten ausgezahlt worden. Sämtliche Mahnungen, sämtliche Hinweise darauf, daß die betreffenden Bediensteten laut Zuschrift der Prager (Praha) Generaldirektion bzw. der Dienststelle, der sie früher angehörten, unter Fortbezug ihrer gesamten Gebühren beurlaubt wurden, blieben nutzlos. Was die definitiven Bediensteten anbelangt, so haben die Dienststellen die enthobenen Bediensteten in die Gehaltslisten aufgenommen. Die Direktion Königgrätz (Hradec Králové) hat sie jedoch aus den Listen gestrichen. Was die Taglohnbediensteten anbelangt, so erklären die Dienststellen, von irgendwelchen Vereinbarungen darüber, daß denselben die Bezüge seit ihrer Entlassung nachzuzahlen sind, nichts zu wissen. Ungemein wichtig für die enthobenen Bediensteten ist die Wohnungsfrage. In Iglau (Jihlava) wurden sämtliche Inhaber von Naturalwohnungen bereits gekündigt. In Schlappenz (Šlapanov) ist der Posten des Oberrevidenten bereits besetzt und der Nachfolger dringt auf eheste Räumung. Auch in Schönwald-Frain (Šumná), Wolframskirchen (Olbramkostel) und Znaim (Znojmo) wird die Frage in der nächsten Zeit brennend. Die aus den Wohnungen gekündigten Bediensteten sind nicht in der Lage, sich angesichts der herrschenden Wohnungsnot irgendwo Wohnung zu beschaffen, um so mehr als die Tschechen in den von ihnen besetzten Gebieten sämtliche leerstehenden Wohnungen für ihre Bediensteten in Anspruch genommen haben und so weit gehen, daß sie auch alle Wohnräume, die über die Zahl von vier hinausgehen, beanspruchen. StA für Verkehrswesen telegraphiert an das Eisenbahnministerium in Prag (Praha) um "eheste Abhilfe", da dies den zwischenstaatlichen Vereinbarungen widerspreche. ANTWORT DER KOMMISSION: Wird zur Kenntnis genommen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Kontroversielle Diskussion um das Gebietsgesetz vor dem Hintergrund der Situation in den Sudetengebieten, einer funktionierenden Verwaltung und der Übernahme der Gebiete durch die tschechoslowak. Behörden. Das Gebietsgesetz wird auf die Tagesordnung der Sitzung der Prov. Nationalversammlung vom 22. November 1918 gesetzt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Staatskanzler Renner plädiert dafür, die Frage der Einschlussgebiete Brünn (Brno), Olmütz (Olomouc) und Iglau (Jihlava), die er für faktisch verloren hält, im Gebietsgesetz nochmals im Staatsrat zu beraten und einstweilen nur die unbestrittenen Gebiete kundzumachen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Aufgrund der Besetzung Kärntens durch die Südslawen in Folge der Gebietsabgrenzung plädiert Staatskanzler Renner dafür, diesen Teil des Gebietsgesetzes aufzuschieben, um noch zu einer Verhandlungslösung mit dem SHS-Staat kommen zu können.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Die konstituierende deutschösterreichische Nationalversammlung protestierte gegen die Besetzung folgender Gebiete: Deutschböhmen, Sudetenland, Kreis Znaim (Znojmo), Einschlussgebiete von Brünn (Brno), Iglau (Jihlava) und Olmütz (Olomouc). Der Protest galt ferner der Besetzung der südlichen Grenzgebiete von Steiermark und Kärnten und des deutschsprachigen Teils von Südtirol (Alto Adige). Es waren, wie Walter Goldinger sinngemäß schreibt, zahnlose Aktionen. Bereits am 30. Oktober 1918, dann vor allem ab November 1918, wurden Siedlungen im deutschösterreichischen Anspruchsgebiet von Tschechen besetzt. Die tschechische Seite begründete die Besetzung mit den historischen Grenzen. In den wenigen Wochen des Bestehens der Kreishauptmannschaft in Znaim (Znojmo) herrschten Mehrgleisigkeiten und Unklarheiten in der Verwaltung. Am 15.12.1918 flohen die Beamten der Kreishauptmannschaft aus Znaim (Znojmo) nach Retz. Bezirkshauptmann Hieronymus Odofredi war auch dort sehr aktiv (Znaimer Kreistag in Retz, Appell an die Ententemächte. Der deutschböhmische Landeshauptmann Dr. Rudolf Lodgman von Auen wies die Wiener Regierung am 26. November 1918 auf drei Möglichkeiten hin: "Schutz der sudetendeutschen Gebiete mit Waffengewalt, Anrufung der Ententehilfe" oder nichts tun, die Bevölkerung sich selbst überlassen. Die Wiener Regierung glaubte, keine Machtmittel zu haben und protestierte lediglich gegen das tschechische Vorgehen. Am 4. März 1919 richtete tschechisches Militär in mehreren deutschböhmischen Städten ein Blutbad an. Das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Böhmen erwies sich als bloße Schimäre, bestenfalls als naiv-idealistisches Wunschdenken! Es verwundert in diesem Kontext nicht, dass die tschechische Regierung gegenüber deutschböhmischen Beamten nicht zimperlich war, wie zahlreiche Einzelquellen zeigen.

"Blutbad": Goldinger (1954) Ablauf, 63-65, 48.
Ausführliche Darstellung der Situation der Deutschen in Südmähren usw. u.a.: Mähner (2008) Niederösterreich, 5-8.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch%C3%B6sterreich#/media/File:Deutsch%C3%B6sterreich1.png
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StK Renner spricht von den Repressalien gegenüber deutschen Beamten vonseiten der tschechischen Behörden in jenen Gebieten, die Deutschösterreich für sich in Anspruch genommen und rechtfertigt sich, warum er nicht in der Lage sei, den Beschluss bezüglich Iglau (Jilhava), Olmütz (Olomouc) und Brünn (Brno) umzusetzen.
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