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Laibach
Type: acdh:Place

Spatial Information

Latitude: 46.05108
Longitude: 14.50513
WKT: POINT(14.50513 46.05108)
Map:
Laibach
Property Value(s)
acdh:aclRead
public
acdh:createdBy
admin
acdh:hasAvailableDate
2019-07-16
acdh:hasBinaryUpdatedRole
admin
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46.05108
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14.50513
acdh:hasTitle
Laibach
acdh:hasUpdatedDate
2023-09-13T18:45:16.218485
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acdh:hasIdentifier

Inverse Data

Property Value(s)

Dissemination Services

Spatial Coverage in

36 Result(s) Page 1 of 4 Items Sort by
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info UStS Beck berichtet über die vom zwischenstaatsamtlichen Komitee für Staatsbedienstetenangelegenheiten beschlossenen Vereinbarungen betreffend die Auszahlung der die allgemeinen Pensionen belastenden Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Fortzahlung der Beihilfen an die Bediensteten nichtdeutscher Nationalität und die Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse ehemaliger Staatsbediensteter und deren Hinterbliebenen. Der Kabinettsrat genehmigt die getroffenen Vereinbarungen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Bericht über den Stand der Verhandlungen mit Vertretern des südslawischen Staates betreffend die Auszahlung der Beihilfen an ehemals österreichische Bedienstete deutscher Nationalität im Machtbereich des südslawischen Staates. Die südslawische Seite hält sich nicht an die Vereinbarungen und verweigert Beihilfen und Zahlungen. Hingegen würde die rigorose Wohnungskündigung verschärft und würden Lebensmittel nicht ausgefolgt. Deutschösterreich stoppte daraufhin die Auszahlung von Beihilfen an enthobene Bedienstete slowenischer Nationalität. Daraufhin erklärten die slowenischen Behörden die Abmachungen für null und nichtig. Eingeleitete Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Das deutschösterr. Staatsamt für Finanzen wurde mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die Behörden in Laibach die zwischenstaatlichen Vereinbarungen hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen an dienstenthobener Staatsbedienstete deutscher Nationalität nicht einhalten.
Das Staatsamt für Finanzen veranlasste die Einstellung von Beihilfen für Februar 1919 an enthobene Bedienstete slowenischer Nationalität.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info StR Seliger stellt die staatsrechtliche Frage, ob die deutschösterr. Regierung berechtigt sei, in das Ministerpräsidium einzudringen. StK Renner erstattet Bericht, dass der Staatsrat eingesetzt, aber "vorläufig außer Raum und Zeit und Ort" existiere. Die deutschösterr. Regierung müsse sich in den Besitz einer Dienststelle setzen. Dazu zähle schließlich auch die Frage der Übernahme der deutschen Beamten und die Frage der nichtdeutschen Beamten. Die StR Miklas und Ofner betonen, dass über die Übernahme mit dem k.k. Ministerpräsidenten Lammasch verhandelt werden müsse. Ofner betont, dass mit der Übernahme nicht der Eindruck einer Rechtsnachfolge des alten österreichischen Staates entstehen dürfe. Die feierliche Angelobung der Staatssekretäre wird für den 31. Oktober 1918, 19.00 Uhr abends angesetzt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Schreiben des UStS Marckhl über die blutigen Vorgänge in Marburg (Maribor) am 27. Jänner 1919, bei denen es zu Toten und Verletzten kam. Er begehrt, dass der Staatsrat in dem Sinn Stellung nehme, dass die deutsche Bevölkerung in Slowenien unter den Schutz der Entente gestellt werde und Entschädigungen für die Opfer und ihre Angehörigen geleistet werde. Der StS des Äußern wird mit einer Antwort beauftragt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Informative Besprechung mit Vertretern der Deutschen aus Laibach (Ljubljana) über die Möglichkeit und Form der Auszahlung der Beihilfen und Pensionen an die deutschen Bediensteten Jugoslawiens. Hiernach erscheint die Auszahlung nur möglich durch Vermittlung eines Geldinstituts. Eine Auszahlung durch die Finanzlandeskasse in Laibach (Ljubljana) erscheint schon in Anbetracht der ihrer nationalen Zugehörigkeit nach zweifelhaften Bediensteten als absolut unzweckmäßig. ANTWORT DER KOMMISSION: Das Staatsamt der Finanzen wird eingeladen, wegen der Auszahlung das Erforderliche zu veranlassen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 16 Jul 2019
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info Der Bevollmächtigte Sardinien-Piemonts ersucht um Unterstützung, um die Schweizer Regierung zur Auslieferung der wegen ihrer Rolle bei der Revolution im Königreich Piemont-Sardinien verurteilten Personen zu bewegen. Die Vertreter Österreichs, Russlands und Preußens stehen diesem Ansuchten positiv gegenüber und erklären darüber hinaus, dass Staaten in derselben Lage wie das Königreich Sardinien-Piemont ebenfalls berechtigt seien, die alliierten Mächte um Unterstützung zu bitten. Die geeigneten Maßnahmen zur Erreichung der Auslieferung werden festgelegt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 16 Jul 2019
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info Der König beider Sizilien fordert die Verringerung der Zahl der seit 1821 in seinem Herrschaftsgebiet stationierten Besatzungstruppen auf 35.000 Mann; die Vertreter Österreichs, Preußens und Russlands stimmten der Forderung zu. Der Wunsch des Königs beider Sizilien, Artikel III des Protokolls von Laibach vom 20. Februar 1821 hinsichtlich der vom König zu ernennenden beratenden Körperschaften zu modifizieren, wird akzeptiert.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 16 Jul 2019
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info Die Vertreter Österreichs, Großbritanniens, Frankreichs, Preußens und Russlands informieren die Bevollmächtigten der italienischen Höfe über die Verhandlungsergebnisse hinsichtlich des Truppenabzugs aus dem Königreich Sardinien-Piemont sowie der Truppenreduktion im Königreich beider Sizilien. Verlesung einer an die italienischen Höfe gerichteten Erklärung, in welcher die Höfe Österreichs, Preußens und Russlands auf die Bedeutung administrativer Reformen verweisen, um die Ruhe und die Sicherheit auf der Apenninhalbinsel zu gewährleisten.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 16 Jul 2019
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info Die Vertreter der italienischen Höfe verlesen ihre Entgegnungen auf die in der Sitzung vom 11. Dezember zur Kenntnis gebrachte Erklärung der alliierten Bevollmächtigten.
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