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Veronika Helfert
Type: acdh:Person

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Veronika Helfert
Property Value(s)
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pandorfer
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pandorfer
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2021-07-26
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Veronika
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Helfert
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Veronika Helfert
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2021-07-27T08:36:26.036475
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385 Result(s) Page 1 of 39 Items Sort by
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Erlaß, dass sämtliche provisorische und definitive Lehrer sowie Assistenten und Supplenten einen neuen Diensteid auf die Republik zu errichten haben. Der Diensteid ist im Artikel in voller Länge abgedruckt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Schreiben des Magistratsdirektors Pawelka an den Stadtrat (datiert mit 5. November 1918): Er weist darauf hin, dass „die politische Umgestaltung, welche der österreichische Kaiserstaat gegenwärtig durchmacht“ eine Änderung des bisherigen Diensteides erfordert. Es wird auch darauf hingewiesen, dass statt eines Eids nunmehr ein „eidesstättiges Gelöbnis“, das mit Handschlag bekräftigt wird, abgelegt wird. Beschrieben wird der Ablauf (Bürgermeister liest die Gelöbnisformel vor, Anzugelobender spricht die Worte: „Ich gelobe dies eidesstättig und bekräftige dieses Gelöbnis mit meinem Handschlage.“ Die Gelöbnisablegung ist mit Datum im Anstellungs- oder Beförderungsdekret ersichtlich zu machen.
Das Gelöbnis lautet in diesem Entwurf wie folgt:
„Sie werden bei Ihrer Ehre und Treue eidesstättig geloben, der deutsch-österreichischen Republik [durchgestrichen wurde „Vaterland“ und durch „Republik“ ersetzt] treu und gehorsam zu sein, die von der deutsch-österreichischen Nationalversammlung beschlossenen Grundgesetze und übrigen Gesetze sowie die auf Grund dieser erlassenen Vollzugsanweisungen des deutsch-österreichischen Staatsrates getreu und unverbrüchlich zu befolgen, die Interessen der Gemeinde Wien nach allen Ihren Kräften zu fördern und jeden Nachteil von ihr abzuwenden. Sie werden ferner geloben, alle Ihnen anvertrauten Amtsgeschäfte treu und gewissenhaft zu besorgen, sich in allem genau nach den für die städtischen Beamten und deren Amtsverrichtungen bestehenden Vorschriften zu benehmen, sich auf keine Weise durch Eigennutz oder aus Nebenabsichten von der redlichen Erfüllung Ihrer Amtspflichten abwenden zu lassen, dem Gemeinderate und den übrigen beschließenden Organen der Gemeinde sowie dem Bürgermeister und Ihren sonstigen Vorgesetzten die schuldige Achtung und in Dienstsachen Gehorsam zu leisten, das Amtsgeheimnis zu bewahren und überhaupt sich alles dasjenige sorgfältigst gegenwärtig zu halten, was den Pflichten eines eifrigen, redlichen und würdigen Beamten der Stadt Wien angemessen ist.“
Der Stadtrat beantragt in der Sitzung des provisorischen Gemeinderats der Stadt Wien vom 30.12.1918 die Abänderung des bisherigen Diensteides, der Angelobung und der Gelöbniserinnerung der städtischen Beamten, diese wird beschlossen.
Am 30. März 1919 schreibt Magistratsdirektor Pawelka an Stadtrat und Gemeinderat und ersucht, aufgrund der Gesetze vom 14. März 1919 über die Volksvertretung und über die Staatsregierung StGBl 179 und 180 den ersten Satz der Gelöbnisformel dieserart abzuändern:
„Sie werden bei Ihrer Ehre und Treue eidesstättig geloben, der deutsch-österreichischen Republik treu und gehorsam zu sein, die Grundgesetze und alle übrigen Gesetze und die auf Grund derselben erlassenen Vollzugsanweisungen getreu und unverbrüchlich zu befolgen, die Interessen der Gemeinde Wien nach allen Ihren Kräften zu fördern und jeden Nachteil von ihr abzuwenden.“ Dies wird in der Gemeinderatssitzung vom 15. April 1919 diskutiert und beschlossen (Referent: Hoss).
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Erlaß, dass sämtliche provisorische und definitive Lehrer sowie Assistenten und Supplenten einen neuen Diensteid auf die Republik zu entrichten haben. Der Diensteid ist im Artikel in voller Länge abgedruckt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Schreiben des k.k. n.ö. Statthalterei-Präsidiums vom 30. 10. 1918 an den Magistratsdirektor der Stadt Wien (sowie die Vorstände aller Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich, die Bürgermeister von Wiener Neustadt und Waidhofen an der Ybbs, den Leiter der k.k. Polizeidirektion in Wien und der Polizeikommissariate in Baden und Wiener Neustadt: Beklagt wird die Anwerbung österreichischer Arbeitskräfte durch ungarische Agenten, briefliche Aufforderungen und Zeitungsannoncen. Versprochen werden höhere Löhne und bessere Verpflegsmöglichkeiten. Da die Androhung von Strafen nicht als ausreichend betrachtet wird, werden als präventive Maßnahme alle Postämter angehalten, entsprechend bezeichnete Sendungen weiterzubefördern.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Stark durch Brand beschädigter, umfangreicher Akt zum Achstundentag und zur Arbeitszeitregelung, der aus mehreren Teilen (eh. anderen Akten) besteht: 1. Konvolut anlässlich der Erhebung des Stands der Arbeitszeitregelung in den städtischen Unternehmungen (Liste mit entsprechenden Beschlüssen; Anschreiben etc.). Anfrage der Magistratsdirektion vom 22.11.1919, Antwortschreiben von etlichen Unternehmungen (Stadtbauamt; Mag.abtl. IX/L; städtisches Veterinäramt; städtische Holzlagerplätze; städtische Friedhofsbetriebe; u.a.). Anlassfall ist die gesetzliche Neuregelung vom 17. Dezember 1919: In einem Schreiben an den Stadtrat vom 10. Jänner 1920 berichtet das Magistrat (Dr. Josef Müller und Dr. Karl Hartl), welche Dienststellen eine angepasste Arbeitszeitregelung wünschen, wie etwa das städtische Gesundheitsamt für den Sanitätsdienst (der Achtstundentag hätte "Unheil angerichtet") oder für die forstwirtschaftlichen Arbeiter, denen nach der Sitzung am 15. April 1919 ein Zehnstundentag vorgeschrieben wurde. Diesbezgl. findet sich ein längeres Schreiben der Magistratsabteilung VIIIa zu den Problemen der HolzarbeiterInnen im Forstwirtschaftsbetrieb und der Wassersäge in Nasswald: Verhandlungen über einen Kollektivvertrag seien gescheitert, die ArbeiterInnen bestehen wieder auf einen Achtstundentag, unter ihnen städtische Holzknechte. Das städtische Landwirtschaftsamt berichtet zudem, dass die Frage der Arbeitszeitregelung der landwirtschaftlichen Arbeiter von der Neuregelung des Normallohn- und Arbeitsvertrages abhängt, der Anfang 1920 mit der niederösterreichischen Landesregierung ausverhandelt wird; 2. Sammlung von Gesetzesentwürfen und Gesetzestexten zum Achtstundentag; 3. Konvolut mit Anträgen und Stellungnahmen zur Arbeitszeitregelung vom November und Dezember 1918 vor dem Gesetz zum Achtstundentag und 1919 bestehend aus u.a. Anträgen von Karl Weigl, Leopold Kunschak, Rudolf Solterer, Ober-Magistratsrat Dr. Josef Müller etc., einem Bericht der städtischen Straßenbahnen zur Notwendigkeit einer Sonderregelung oder dem Gesetzesentwurf von Dezember 1918 und einem Memorandum des Verbands der Fachvereine der Angestellten der Gemeinde Wien an den Bürgermeister zur Dienstordnung und Lohnfragen (Frühjahr 1919); 4. Konvolut aus Dezember 1918 entstanden im Kontext der Einführung des Gesetzes vom 19.12.1918, StGBl. Nr. 138, zum AchTstundentag mit Schreiben der Direktionen der städtischen Unternehmungen (Städtische Stellwagenunternehmung; Städtische Gaswerke; Brauhaus der Stadt Wien; Städtische Elektrizitätswerke; Lagerhäuser der Stadt Wien; Städtische Leichenbestattung; Stadtbauamt) zu den Folgen (Mehrkosten etc.) und ihrer Einschätzung zur Durchführbarkeit.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Gemeinderätliche Personalkommission, Konstituierung am 23.6.1919, Mitglieder (GR und Angestellte). Vorsitzender: Paul Speiser, stv. Vorsitzender: Karl Angermayer und der Präsident des Verbandes der Fachvereine der städtischen Angestellten Steueramtskontrollor Hermann Schulz.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Aenderung des Gemeindestatuts der Stadt Wien.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Allgemeine Nachrichten. Angelobung von Beamten und Bediensteten.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Abgedruckter Antrag des GR Rudolf Solterer zur Neuregelegung der Arbeits-, Lohn- und Gehaltsverhältnisse der städtischen Beamten und Bediensteten in der GR-Sitzung am 11. Dezember 1918. Er definierte die Gruppe der Fixbesoldeten als besonders verwundbar durch die Teuerungskrise. Grundlage der Reform müsse Gerechtigkeit sein, aber nicht nach dem Grundsatz "Jedem das Gleiche", sondern Entlohnung entsprechend von "Größe und Gewichtigkeit der Arbeitsleistung" etc. sowie der Dienstdauer. Beamtenarbeit müsse daher höher entlohnt werden als Fabriksarbeit. Die Entlohnung müsse ein auskömmliches Einkommen sein und auch ein Familienleben ermöglichen (also ein Familienlohn sein). Er führte weiters das System der Bezugsleitern aus, das es den Beamten in den "mannesstarken Lebensjahren", wenn Familiengründung usw. anstehe, ermöglichen müsse, ein standesgemäßes Leben zu führen. Als Grundlage für sein Besoldungsschema führte Solterer eine Unterteilung in Beamte, Unterbeamte, Diener und Arbeiter durch, die er wieder in Gruppen aufteilt. Beamtinnen etwa sind in der Gruppe I der Unterbeamten zu finden. Im Rest des Antrages führt er die verschiedenen Gruppen aus und berechnet einen Besoldungsvorschlag, unterteilt in ein monatliches Gehalt und andere Bezüge, und weist diesen auch in umfassenden Tabellen aus. Um der zeitgenössischen "'demokratischen' Strömung" [S. 2535] entgegenzukommen, könnten die Rangklassen der Beamten als bloße Bezugsklassen geführt werden und alle nach außen sichtbaren Zeichen wie Titel und Uniformdistinktionen abschaffen. Eine Beibehaltung von Rangklassen hielt Solterer aber für nötig, um die Vorrückungen zu organisieren. Als letzten Punkt führte er aus, wie die Idee des Familienlohns in Form von Zulagen für Verheiratete und Väter gestaltet werden könnte. Weibliche Arbeitskräfte wären den unverheirateten Bediensteten gleichzusetzen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 26 Jul 2021
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info Arbeitsvertrag abgeschlossen zwischen der „Gemeinde Wien – städtische Gaswerke“ und dem Verbande der Arbeiterschaft der chemischen Industrie Oesterreichs, Wien 6., Gumpendorferstraße Nr. 62, als Vertreter der Arbeiter und Arbeiterinnen der städtischen Gaswerke.
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