Overview
Karl Megner
Type:
acdh:Person
label
Identifier(s):
https://d-nb.info/gnd/170333639
,
https://id.acdh.oeaw.ac.at/kmegner
Contact Details
Karl Megner
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pandorfer
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pandorfer
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acdh:createdBy |
pandorfer
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2021-07-26
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acdh:hasFirstName
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Karl
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Megner
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acdh:hasTitle
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Karl Megner
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2021-07-27T08:36:28.103112
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Inverse Data
Property | Value(s) |
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Mentioned in
Title | Type |
---|
Dissemination Services
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Bundeskanzler Ignaz Seipel regte im Jahr 1924 an, für die zahlreichen zersplitterten Beamtenorganisationen eine gemeinsame Plattform zu schaffen, eben den "25er-Ausschuss", ein Verhandlungskomitee, das 25 wichtige Beamtenorganisationen berücksichtigte. Damit sollte der Regierung ein kompetenter, repräsentativer Verhandlungspartner zur Verfügung stehen. Er stand zwar unter bürgerlicher Mehrheit, es ist aber umstritten, ob er einen wesentlichen (mäßigenden ) Einfluss hatte oder nicht. Die Spannungen innerhalb des Ausschusses waren sehr groß. Der "25er-Ausschuss" kann nur sehr bedingt als Vorläufer der Gewerkschaften der Zweiten Republik gesehen werden.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Auch bei den Gefangenen(ober)aufsehern erfolgte die Auflassung der "Dienerkategorie" durch Ernennung der Betroffenen zu "Beamten ohne Rangklasse" oder Einreihung in (niedere) Rangklassen
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Zur Sanierung des österreichischen Staatshaushaltes wurde im Jahr 1924 u.a. eine Warenumsatzsteuer in der Höhe von 2% eingeführt. Sie trug wesentlich dazu bei, relativ rasch das "Null-Defizit" zu erreichen. Ferner sollten ausgabenseitig 100.000 Beamte eingespart werden. Zumeist wurden Aktive pensioniert, wobei im Jahr 1924 als Bemessungsgrundlage für die Zwangspensionen 78% der Aktivbezüge bestimmt wurden. Eine ungenaue Rechnung - wohl eher eine Schätzung - ergibt, dass die Ersparnis bloß so viel betrug wie die Aktivbezüge von 22.000 Beamten. Für die Regierung zählte auch, dass Ruhestandsbeamte machtlos waren, sie hatten keine Lobby hinter sich.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Das deutschösterr. Staatsamt für Finanzen wurde mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die Behörden in Laibach die zwischenstaatlichen Vereinbarungen hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen an dienstenthobener Staatsbedienstete deutscher Nationalität nicht einhalten.
Das Staatsamt für Finanzen veranlasste die Einstellung von Beihilfen für Februar 1919 an enthobene Bedienstete slowenischer Nationalität.
Das Staatsamt für Finanzen veranlasste die Einstellung von Beihilfen für Februar 1919 an enthobene Bedienstete slowenischer Nationalität.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Das elfstufige Rangklassensystem (erstmals auf breiter Basis ab dem Jahr 1873 angewendet und später zwar mannigfach adaptiert, aber in den Grundzügen belassen, überlebte zunächst auch den Übergang zur Republik. Die Gehaltsansätze wurden erhöht, die Vorrückungsfristen innerhalb der Rangklassen wurden reduziert (Biennien in den drei untersten Rangklassen, der IX. bis zur XI.). Einführung der Kategorie "Staatsbeamte ohne Rangklassen." Auch die "Zeitbeförderung" wurde definiert, d.h., die Beamten wurden im Rahmen der für ihre Verwendungsgruppe jeweils zutreffenden "Normallaufbahn" über die Grenzen der Rangklassen automatisch befördert. Bis in die jüngste Vergangenheit waren dadurch sogenannte "Schattenlaufbahnen" möglich: Beamte rückten in höhere dienstliche Ränge auch dann vor, wenn ihnen der entsprechende Wirkungskreis, das "Imperium", fehlte. So konnten z.B. in den Zentralstellen auch "einfache" Referenten zu Ministerialräten der VIII. Dienstklasse avancieren u.ä. Auch die Unterbeamten und Diener wurden mit Grundgehältern und Zeitlaufbahnen bedacht. Diverse Zulagen (Ortszulagen, gleitende Zulagen usw.) sollten das Problem der sich verstärkenden Inflation in den Griff bekommen - ein hoffnungsloses Unterfangen. Es war vorgesehen (§ 10), dass der Staat sämtliche Steuern, Diensttaxen, Pensionsbeiträge usw. bis auf weiteres übernehmen wollte. Die Gagen waren daher Nettobeträge.
Type:
acdh:TopCollection
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
„Die große Transformation“ versammelt relevante Quellen aus unterschiedlichen Archiven zu Fragen der Reform der Bundes- und Wiener Gemeindeverwaltung in der unmittelbaren Nachkriegszeit 1918 bis 1920. Der in dieser Datensammlung edierte Quellenkorpus umfasst folgende Bestände:
* Verhandlungsschriften (Komitee Staatsangestellte)
* Enquete (Zielrichtung mehr Mitbestimmung, Personalvertretung)
* Relevante Akten Staatsrat und Kabinettsrat
* Relevante Gesetze (Staatsgesetzblatt)
* Zeitungen, Zeitschriften
* Akten der Allgemeinen Registratur der Magistratsdirektion, Wiener Stadt- und Landesarchiv
* Gemeinderats- und Stadtratsprotokolle wie in den Amtsblättern der Stadt Wien veröffentlicht
* Akten des Parteiarchivs vor 1934 der SDAP, Verein der Geschichte der Arbeiterbewegung in Wien (VGA)
* Tagblattarchiv zum Stichwort Beamte, Wienbibliothek
* ÖGB-Archiv, Material zu Beamtenorganisationen
„Die große Transformation“ erlaubt erstmals einen Blick in komparativer Perspektive auf die Zusammenhänge in der Transformation der beiden Verwaltungsebenen durch die Republiksgründung. Die aus den Quellen erstellten Datensätze wurden beschlagwortet und die in ihnen erwähnten Personen, Institutionen und Orte erfasst.
* Verhandlungsschriften (Komitee Staatsangestellte)
* Enquete (Zielrichtung mehr Mitbestimmung, Personalvertretung)
* Relevante Akten Staatsrat und Kabinettsrat
* Relevante Gesetze (Staatsgesetzblatt)
* Zeitungen, Zeitschriften
* Akten der Allgemeinen Registratur der Magistratsdirektion, Wiener Stadt- und Landesarchiv
* Gemeinderats- und Stadtratsprotokolle wie in den Amtsblättern der Stadt Wien veröffentlicht
* Akten des Parteiarchivs vor 1934 der SDAP, Verein der Geschichte der Arbeiterbewegung in Wien (VGA)
* Tagblattarchiv zum Stichwort Beamte, Wienbibliothek
* ÖGB-Archiv, Material zu Beamtenorganisationen
„Die große Transformation“ erlaubt erstmals einen Blick in komparativer Perspektive auf die Zusammenhänge in der Transformation der beiden Verwaltungsebenen durch die Republiksgründung. Die aus den Quellen erstellten Datensätze wurden beschlagwortet und die in ihnen erwähnten Personen, Institutionen und Orte erfasst.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Abermaliges legistisches Nachhinken hinter der schnellen inflationären Entwicklung.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Für die Dauer ihrer befristeten Dienstverhältnisse wurden die Assistenten als "Staatslehrpersonen außerhalb des bestehenden Rangklassensystems" definiert. Ihre Entlohnung erfolgte in Anlehnung an jene der AHS-Professoren. Im Fall des Auslaufens des Dienstverhältnisses, der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, im Todesfall usw. wurden soziale Absicherungen geschaffen.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Die Bezüge der Hochschulassistenten wurden zu jenen der AHS-Professoren analog gesetzt.
Type:
acdh:Resource
today
Available Date:
26 Jul 2021
info
Detaillierte Regelungen noch im Sinne des josephinischen Staatskirchenwesens (Kleriker als eine Art Beamte).