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Abschrift einer Rezension des Organisationsentwurfes für die Österreichischen Gymnasien in der Zeitschrift Religio Nr. 52–55 1851
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people Creator(s): Christof Aichner , Tanja Kraler
person Contributor(s): Sieglinde Kapferer , Brigitte Mazohl
today Available Date: 11 Mar 2021
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copyright Licensor: Brigitte Mazohl
copyright License: CC BY 4.0
copyright Owner: Brigitte Mazohl
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Abschrift einer Rezension des Organisationsentwurfes für die Österreichischen Gymnasien in der Zeitschrift Religio Nr. 52–55 1851
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Ein nicht genannter Autor bespricht den Organisationsentwurf für die Gymnasien Österreichs. Zunächst verweist der Rezensent auf mehrere Besprechungen des Entwurfs in anderen Zeitschriften, auf die er im Laufe seiner Rezension mehrfach kritisch Bezug nimmt. Grundsätzlich glaubt er zwar, dass nicht all diese Kritik am Entwurf berechtigt ist, gleichwohl regt er zahlreiche Veränderungen an und spart selbst nicht mit Kritik. Die Kritik wird vielfach aus der Sicht von Ungarn vorgebracht. So betont er mehrfach, dass auf die Situation dort gar nicht Rücksicht genommen wurde. Außerdem kritisiert der Autor, dass der Reformplan ohne Mitwirkung der Lehrer und Schulen gleichsam oktroyiert worden sei. Kritik wird außerdem am Fachlehrersystem geübt, das besonders im Untergymnasium schädlich sei. Ausführlich kritisiert er die Tatsache, dass sich alle Lehrer, auch wenn sie kirchlichen Schulen unterrichten, den staatlichen Anforderungen für Lehrer unterwerfen müssen: So wie es dem Staat zustehe, eigene Gymnasien für die Zwecke des Staates zu führen, so müsse es erlaubt sein, dass die Kirche Gymnasien für ihre Zwecke führe. Schließlich äußert er sich skeptisch über den doppelten Zweck des Untergymnasiums: dieses soll einerseits wissenschaftlich sein und damit auf das Obergymnasium vorbereiten und gleichzeitig für breite Volksmassen offenstehen. Aus seiner Sicht kann das Untergymnasium aber nicht beides leisten. Daher wäre es sinnvoll, nur wenige, wissenschaftlich ausgerichtete Gymnasien zu eröffnen und stattdessen eine größere Anzahl an Realschulen zu errichten. Was die Unterrichtsfreiheit betrifft, so sollte es den katholischen Gymnasien in Ungarn gestattet sein, ungarische Kirchengeschichte, Liturgik und Symbolik in den Unterricht einzuführen, wobei hierzu eine Kürzung des Faches der Weltgeschichte erforderlich wäre. Erfreut zeigt sich der Verfasser über den pädagogischen Wert des Entwurfes, der auch die sittliche Bildung und Erziehung der Jugend berücksichtige. Der Verfasser zeigt sich am Ende jedoch überzeugt davon, dass die bereits gemachten Erfahrungen in den reformierten Gymnasien sowie die Stellungnahmen der Gymnasiallehrer zur Reform eine Modifikation des Entwurfes herbeiführen werden.
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