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Christof Aichner
Type: acdh:Person

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Christof Aichner
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2021-02-17
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Christof
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Aichner
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Christof Aichner
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Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Das Dokument enthält 64 Thesen, in denen die Situation der Evangelischen Kirche in Ungarn aufgeworfen wird. Dabei werden insbesondere die lasche religiöse Haltung sowie der Nationalismus vieler Protestanten thematisiert. Ganz besonders wird aber die kirchliche Führung der Evangelischen Kirchen in Ungarn kritisiert und für eine Reform der Kirche plädiert.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info In dem Aufsatz „Die evangelische Kirche Deutschlands und ihre Lebensfragen im Jahr 1849“ aus der Allgemeinen Kirchenzeitung von 1850 wird auf die jüngsten Verfassungs- und Rechtsentwicklungen mehrerer deutscher Länder eingegangen und dabei werden besonders die neuesten Entwicklungen der Kirchenverfassungen der evangelische Kirche besprochen. Behandelt werden Preußen, Hannover, Sachsen, die thüringischen Staaten, Lippe-Detmold, Kurhessen, Mecklenburg, Oldenburg, Bayern, Württemberg, Baden und Nassau. Für jedes dieser Länder beschreibt der Autor die Organisation der evangelischen Kirche und behandelt insbesondere die Frage nach der Leitung der Kirche in den einzelnen Ländern und der Einführung von Synodalverfassungen. Dabei wird die Frage nach der Wahl und Zusammensetzung der unterschiedlichen Organe und Synoden, sowie das Verhältnis von Kirche und Staat bzw. den Einfluss des Staates bei den leitenden Gremien der Kirche besprochen. Als besonders negativ bezeichnet der nicht namentlich genannte Autor die Entwicklung in Oldenburg, wo einerseits die Trennung von Kirche und Staat im bestehenden Entwurf für eine Synodalverfassung besonders weit getrieben wurde, gleichzeitig wurden dort aus seiner Sicht gefährliche demokratische Elemente in der Kirchenverfassung verankert. Als besonderes positive Beispiele nennt der Autor die Vorschläge der Kirche in Bayern und Württemberg. Diese werden am ausführlichsten besprochen. Die Verfasser des Artikels wünscht sich eine Adaption dieser Entwürfe für alle deutschen Staaten.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Leo Thun äußert sich anlässlich der Promotion sub auspiciis des Dr. Julius Fierlinger in einer Rede über das österreichische Rechtsstudium und kritisiert dabei das allzu lange Festhalten am ABGB. Während in Deutschland und Frankreich die Jurisprudenz neue Wege beschritten habe, sei Österreich in seiner Rechtsentwicklung zurückgeblieben. In Österreich sei es verabsäumt worden, das ABGB kritisch zu beleuchten und wissenschaftlich zu studieren. Die juristische Ausbildung sei durch Konzentration auf das Naturrecht beschränkt geblieben. Römisches und Deutsches Recht, als eine der wichtigsten Grundsäulen der österreichischen Gesetzgebung, seien vernachlässigt worden. Allerdings habe das Jahr 1848 zu einem Umdenken geführt. Nun seien den österreichischen Juristen keine Grenzen mehr auferlegt und sie könnten Anteil an den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen nehmen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Ein nicht genannter Autor bespricht den Organisationsentwurf für die Gymnasien Österreichs. Zunächst verweist der Rezensent auf mehrere Besprechungen des Entwurfs in anderen Zeitschriften, auf die er im Laufe seiner Rezension mehrfach kritisch Bezug nimmt. Grundsätzlich glaubt er zwar, dass nicht all diese Kritik am Entwurf berechtigt ist, gleichwohl regt er zahlreiche Veränderungen an und spart selbst nicht mit Kritik. Die Kritik wird vielfach aus der Sicht von Ungarn vorgebracht. So betont er mehrfach, dass auf die Situation dort gar nicht Rücksicht genommen wurde. Außerdem kritisiert der Autor, dass der Reformplan ohne Mitwirkung der Lehrer und Schulen gleichsam oktroyiert worden sei. Kritik wird außerdem am Fachlehrersystem geübt, das besonders im Untergymnasium schädlich sei. Ausführlich kritisiert er die Tatsache, dass sich alle Lehrer, auch wenn sie kirchlichen Schulen unterrichten, den staatlichen Anforderungen für Lehrer unterwerfen müssen: So wie es dem Staat zustehe, eigene Gymnasien für die Zwecke des Staates zu führen, so müsse es erlaubt sein, dass die Kirche Gymnasien für ihre Zwecke führe. Schließlich äußert er sich skeptisch über den doppelten Zweck des Untergymnasiums: dieses soll einerseits wissenschaftlich sein und damit auf das Obergymnasium vorbereiten und gleichzeitig für breite Volksmassen offenstehen. Aus seiner Sicht kann das Untergymnasium aber nicht beides leisten. Daher wäre es sinnvoll, nur wenige, wissenschaftlich ausgerichtete Gymnasien zu eröffnen und stattdessen eine größere Anzahl an Realschulen zu errichten. Was die Unterrichtsfreiheit betrifft, so sollte es den katholischen Gymnasien in Ungarn gestattet sein, ungarische Kirchengeschichte, Liturgik und Symbolik in den Unterricht einzuführen, wobei hierzu eine Kürzung des Faches der Weltgeschichte erforderlich wäre. Erfreut zeigt sich der Verfasser über den pädagogischen Wert des Entwurfes, der auch die sittliche Bildung und Erziehung der Jugend berücksichtige. Der Verfasser zeigt sich am Ende jedoch überzeugt davon, dass die bereits gemachten Erfahrungen in den reformierten Gymnasien sowie die Stellungnahmen der Gymnasiallehrer zur Reform eine Modifikation des Entwurfes herbeiführen werden.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info In dem alleruntertänigsten Vortrag erbittet Leo Thun die Genehmigung, eine Reform der Verwaltung der Religionsfonds durchführen zu dürfen. Thun betont, dass derzeit den Ordinariaten das Recht zustehe, Einsicht in die Fondspräliminarien und die Rechnungsabschlüsse nehmen zu können. Allerdings wünsche der Episkopat eine Ausweitung seiner Rechte. Thun schlägt daher vor, dass bischöfliche Kommissäre bei der Zusammenstellung der Jahrespräliminarien der Religionsfonds mitwirken sollen. Dadurch wäre auch dem Wunsch des Episkopats Rechnung getragen, Anteil an der Verwaltung von kirchlichem Eigentum nehmen zu können. Die vorgeschlagene Regelung soll für das gesamte Reich mit Ausnahme von Lombardo-Venetien gelten, wo eine gänzlich andere rechtliche Situation herrsche.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Der nicht genannte Schreiber bespricht in dem Zeitungsartikel ein Buch des Archimandriten Nikanor Grujić. Dieses ist ein Lobrede auf den serbischen Patriarchen von Karlowitz. Der Rezensent findet das Lob allerdings so stark übertrieben, dass es in seiner Dreistigkeit dem Gelobten in Wirklichkeit wohl letztlich mehr schaden als nützen werde. Der Rezensent glaubt, dass niemand die Lobeshymne ernst nehmen werde, zumal Grujić den Patriarchen unter anderem mit Helden der Antike gleichsetzt.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Der nicht genannte Schreiber schildert seine Meinung zur Gründung und Zukunft der Zeitung „Morawské Nowiny“ („Mährische Zeitung“). Er war von Leo Thun aufgefordert worden, das im November 1848 neugegründete Blatt zu unterstützen. Er will dies gerne tun, sobald sich ihm Gelegenheit dazu bietet. Der Schreiber sieht in der Zeitung eine Möglichkeit, die gemäßigten nationalen Kräfte zu fördern und gegen die radikale Blätter aufzutreten. Allerdings bezweifelt er, dass der Chefredakteur Franz Klacél der richtige Mann für diese Aufgabe sei, außerdem seien seine politischen Ansichten zweifelhaft. Zudem glaubt der Schreiber, dass Klacél zu wenig Einfluss habe. Zum Beweis führt er einen Artikel desselben an. Schließlich betont der Schreiber, dass die Zeitung – soll ihre Existenz und ihr Einfluss gesichert werden – große finanzielle Unterstützung benötige. Außerdem sei es nötig, unverbrauchte Redakteure zu gewinnen. Die Strategie der Zeitung müsse sein, den Aufwiegelungen der radikalen Zeitungen eine gemäßigte Stimme entgegenzusetzen.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Der Patriarch von Karlowitz, Joseph Rajačić, bittet den Hofagenten Johann Dobran um Vermittlung beim Ministerium für Kultus und Unterricht in der Frage der Wahlsynoden der griechisch-orthodoxen Bischöfe. Das Ministerium hatte nämlich die Bischöfe der Bukowina, von Dalmatien und Siebenbürgen zur bevorstehenden Synode eingeladen, was dem geltenden Recht widerspreche. Rajačić hat zwar nichts dagegen, dass diese eingeladen würden, wenn zukünftig alle Bistümer durch eine Synode besetzt werden würden. Dies hat das Ministerium aber abgelehnt, daher hat der Metropolit die Bischöfe auch von den Synodalverhandlungen ausgeschlossen. Dies hat nun zu einer unerfreulichen Situation und Verstimmung zwischen ihm, dem Ministerium und den Bischöfen geführt, die Dobran nun in Wien lösen soll. Zur Begründung seines Verhaltens legt Rajačić mehrere Dokumente bei, die Dobran im Ministerium vorlegen soll.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Leo Thun teilt Agenor Goluchowski, Statthalter von Galizien, mit, dass die kyrillischen Schriftzeichen in Galizien vorerst nicht abgeschafft werden. Thun erklärt diese Entscheidung, die gegen den Ratschlag von Goluchowski gefallen ist, in der Folge ausführlich und bittet den Statthalter um Verständnis dafür. Als wesentlichen Grund für die Entscheidung führt Thun an, dass eine oktroyierte Abschaffung der kyrillischen Schriftzeichen die Stimmung gegen Österreich nur noch weiter verschärft hätte. Insbesondere der Klerus, der bereits jetzt vielfach einen Anschluss an Russland wünsche, hätte die Maßnahme bekämpft. Thun glaubt daher, dass die Regierung Schritte unternehmen müsse, um den Klerus für sich zu gewinnen. In diesem Sinn bittet er Goluchowski auch, sein allgemeines Misstrauen gegenüber dem Klerus zu mäßigen. Dabei bezieht er sich auch auf den Fall des Lemberger Weihbischofs Litwinovicz, den Goluchowski, aus Thuns Sicht zu Unrecht, wegen antiösterreichischer Ansichten diffamiert hatte. Thun verteidigt außerdem das Konkordat, dem Goluchowski offenbar ebenfalls skeptisch gegenübersteht. Am Ende bittet Thun nochmals um Nachsicht für seine Kritik und um Verständnis für seine Politik.In der ersten Beilage schildert ein nicht genannter Schreiber die Stimmung in Galizien. Dabei geht er besonders auf den Plan ein, die kyrillischen Buchstaben der ruthenischen Sprache durch lateinische zu ersetzen. Dieser Plan werde besonders vom Statthalter Goluchowski eifrig verfolgt. Der Haustheologe der Familie Goluchowski habe hierzu auch ein Manifest verfasst, das derzeit eifrig diskutiert werde. Die Ruthenen seien unterdessen besorgt, dass die Regierung sie nicht gegenüber der polnischen Mehrheit schütze.Die zweite Beilage umfasst Notizen Thuns zu einzelnen Akten des Ministeriums für Kultus und Unterricht hinsichtlich der ruthenischen Gymnasien.Die dritte Beilage beinhaltet Auszüge aus Akten des Ministeriums für Kultus und Unterricht von den Jahren 1857 bis 1860 in Betreff der ruthenischen Orthographie.Die vierte Beilage enthält einen Auszug aus den Verhandlungen der Beratungskommission zur ruthenischen Sprachenfrage.Die letzte Beilage befasst sich mit der Situation der ruthenischen Sprache in Galizien. Dabei wird die Stellung des Ruthenischen zu Russisch und Kirchenslawisch behandelt und auch die verschiedenen Versuche der Angleichung an das bzw. die Übernahme des Russischen besprochen. Außerdem wird konstatiert, dass die Entwicklung einer eigenen ruthenischen Literatur in den letzten Jahrzehnten einen kurzen Aufschwung erlebt hatte, nunmehr aber ein Stillstand eingetreten sei. Die Förderung der Sprache seitens des Ministeriums wäre daher notwendig.
Type: acdh:Resource
today Available Date: 11 Mar 2021
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info Der Geologe Franz Foetterle äußert sich zur verordneten Zusammenlegung der Geologischen Reichsanstalt mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Foetterle glaubt nicht, dass eine solche Vereinigung sinnvoll wäre. Als wesentliche Hindernisse bezeichnet er die vollkommen verschiedenen Aufgaben und rechtlichen Stellungen der beiden Institutionen: Während die Reichsanstalt eine praktische und technische Anstalt sei, die vor allem für die Industrie verschiedenartigste Fragen zu lösen habe, stelle die Akademie der Wissenschaften eine selbstständige Körperschaft dar, welche die Wissenschaft durch Forschungen ihrer gewählten Mitglieder fördere. Der Zweck der letzteren sei "die reine absolute Wissenschaft". Er spricht sich daher gegen eine Vereinigung aus und hebt die wichtige Rolle der Reichsanstalt hervor.Auch in einem beigelegten Auszug aus einem Schreiben des Geologen Hans Geinitz aus Dresden an die Geologische Reichsanstalt wird die geplante Auflösung der Geologischen Reichsanstalt kritisiert. Geinitz kann sich den Plan nur durch falsche Informationen und Neid erklären. Er drückt dem Direktor der Anstalt, Wilhelm Haidinger, seine innigste Anteilnahme aus.In einem weiteren Dokument finden sich handschriftlichen Notizen Leo Thuns, die die Aufgaben und die Bedürfnisse der Geologischen Reichsanstalt zusammenfassen.
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