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Dieser Vertrag gilt zwischen der Organisation oder der/(den) Person(en), die zur Übertragung und Hinterlegung digitaler Ressourcen berechtigt ist/(sind) (im Folgenden der „Datengeber“) und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, dessen Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage (ACDH-CH) ARCHE - A Resource Centre for Humanities (im Folgenden das „Repositorium“) betreibt.

Datengeber

Titel
Nachname, Vorname, Affiliation
bzw. Institution, vertreten durch:
Titel
Nachname, Vorname
Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse usw.):

Repositorium

ARCHE - A Resource Centre for Humanities
Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage (ACDH-CH)
Austrian Academy of Sciences
Bäckerstraße 13
1010 Wien
Vertreten durch: Direktor:in des ACDH-CH

§ 1. Begriffsbestimmungen #

Repositoriums-ID: Zeichenkette, welche als interner Identifikator für die hinterlegten Ressourcen verwendet wird.
BagIT: Hierarchisches Dateipaketformat zur Unterstützung der festplattenbasierten Speicherung und Netzübertragung beliebiger digitaler Inhalte.
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (international als Intellectual Property Rights IPR bezeichnet): Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, damit verwandte Schutzrechte (bzw. benachbarte Schutzrechte wie Leistungsschutzrechte einschließlich Datenbankrechte oder gewerbliche Schutzrechte)..
Metadaten: Informationen, die zur Identifizierung, Auffindung, Interpretation, Verwaltung und Beschreibung von Inhalt und Struktur digitaler Ressourcen dienen können.
Gemeinfreie Werke: Inhalte, Metadaten oder sonstige Gegenstände, welche nicht oder nicht mehr durch Rechte am geistigen Eigentum wie Urheberrechte oder damit verwandte Schutzrechte geschützt sind, bzw. für die ein Rechtsverzicht vorliegt.
Ressourcen: Dateien und Daten, die im Abschnitt „Beschreibung des Materials“ beschrieben sind.
Submission Information Package (SIP, Übergabepaket): Fachbegriff aus dem OAIS-Referenzmodell zur Bezeichnung des Informationspakets, welches dem Repositorium zur Aufnahme und Archivierung übergeben wird. Das SIP enthält die zu speichernden Ressourcen sowie alle erforderlichen Metadaten über das Ressourcenpaket und seinen Inhalt.
Verwaiste Werke (Orphan Works): Inhalte, Metadaten oder sonstige Gegenstände, welche urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber jedoch nach sorgfältiger Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können (§ 56e Urheberrechtsgesetz).
Dritte(r): Jede natürliche oder juristische Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist.
Persistenter Identifikator (Handle): Eine zur permanenten Referenzierbarkeit von Ressourcen angelegte URI. Das Repositorium verwendet hierfür das Handle-System.

§ 2. Zweck und Vertragsgegenstand #

ARCHE ist ein Dienst des ACDH-CH für die stabile und dauerhafte Langzeitarchivierung sowie die Verbreitung von digitalen Forschungsdaten und Ressourcen aus der österreichischen geisteswissenschaftlichen Forschungsgemeinschaft. Die ÖAW fördert damit die Wissenschaft entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag.

Vertragsgegenstand ist die Übertragung, Kuratierung, Archivierung und Verbreitung der in § 3 beschriebenen elektronischen Ressourcen durch ARCHE.

§ 3. Beschreibung des Materials #

Im Folgenden werden die elektronischen Ressourcen beschrieben, die im vereinbarten SIP enthalten sind. Eine Änderung des Umfangs des SIP nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Datengeber und Repositorium möglich. Die enthaltenen Dateiformate müssen den in der Liste der akzeptierten und bevorzugten Formate angeführten Formaten entsprechen. Abweichungen müssen mit dem Repositorium vereinbart werden.

Titel: Titel der Ressourcensammlung
Ersteller: Geben Sie alle an der Erstellung der Ressourcen beteiligten Personen an, die für die Ressourcen mitverantwortlich und rechenschaftspflichtig sind und bei der Zitierung der Ressourcen zu nennen sind.
Datum der Einreichung: TT.MM.JJJJ
Angaben zu Rahmen und Inhalt: Beschreiben Sie Typen, Zweck und Inhalt der zu hinterlegenden Ressourcen.
Umfang: Geben Sie Informationen zum Umfang der Ressourcen an. Wenn ein BagIt eingereicht wird, kann stattdessen das Payload Manifest (manifest-<algoritm>.txt) hochgeladen werden.
   Gesamtgröße der Dateien in Bytes:
   Anzahl der Dateien:
   Anzahl der Ordner:
Liste der enthaltenen Dateitypen: Z. B. Datenbanken, Tabellenkalkulationen, Textdokumente, Bilder usw.
Liste der enthaltenen Dateiformate::
Erforderliche Software: Nennen Sie alle Softwareprogramme, die für den Zugriff auf die zu übertragenden Inhalte erforderlich sind und in einer üblichen Büroinfrastruktur nicht verwendet werden.
Strukturierung: Geben Sie einen logischen und kohärenten Gesamtüberblick über die gesamte Objektmenge. Hier wird die Beschreibung der Ordnerstruktur, der Art der Beziehungen zwischen Objekten und Metadaten usw. erwartet. Fügen Sie gegebenenfalls Diagramme oder Screenshots aus dem Originalsystem bei.
Benennungsschema: Erläutern Sie gegebenenfalls verwendete Namenskonventionen.
Metadaten: Fügen Sie Metadaten gemäß den in den Anforderungen für Metadaten beschriebenen Richtlinien ein oder vermerken Sie, wo die Metadaten gespeichert sind.
Repositoriums-ID: Wird vom Repositorium ausgefüllt.

§ 4. Datenübertragungsverfahren #

Der Datengeber legt die Ressourcen zur Übertragung an das Repositorium in den oben beschriebenen Formaten in einem einzigen Ordner vor, der wie unten angegeben benannt ist. Wenn möglich, legt der Datengeber die Ressourcen im BagIt-Format mit dem unten angegebenen Dateinamen vor. Des Weiteren liefert der Datengeber Metadaten gemäß den in den Anforderungen für Metadaten beschriebenen Spezifikationen. Außerdem wählt der Datengeber einen Zugriffsmodus und eine Lizenz aus und informiert über eventuell enthaltene personenbezogene oder sensible Daten.

Die Ressourcen werden vom Datengeber zum folgenden Datum oder nach dem folgenden Zeitplan unter Verwendung des beschriebenen Übertragungsmediums an das Repositorium übermittelt: TT.MM.JJJJ

Ordnername oder BagIt-Name:
Erforderliche Metadaten: Angabe bzw. Verweis, wo die Metadaten gespeichert sind.

Übertragungsmedium und -verfahren: (Bitte Zutreffendes ankreuzen.)

  • ☐  Hochladen (max. 100MB)
  • ☐  oeawCloud: Bitte URL angeben.
  • ☐  Link zur Dateiablage: Bitte URL angeben.
  • ☐  Mit physischem Speichermedium: Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Details zu klären.
  • ☐  Sonstiges

  • URL für die Übertragung: Bitte geben Sie die URL für die oeawCloud oder die Online-Dateiablage an.
    Sonstiges: Bitte beschreiben.

Wird das Übertragungsmedium vom Repositorium zur Verfügung gestellt, übernimmt das Repositorium keine Verantwortung für Verluste oder Schäden an den Daten und Systemen des Datengebers infolge seiner Verwendung.

Lizenz: Sollten die zu hinterlegenden Ressourcen nicht bereits gemeinfrei sein, raten wir nachdrücklich, einen offenen Zugang zu Ihren Ressourcen zu ermöglichen, welcher für die Wiederverwendung und damit die Langlebigkeit der Ressourcen wesentlich ist. Wir empfehlen die Verwendung einer Creative Commons 4.0 CC-BY (CC - Attribution) Lizenz. Wenn Sie Code oder Software hinterlegen, sollten Sie spezielle Softwarelizenzen wie MIT, BSD oder GPL verwendenNicht alle Ressourcen in einer Ressourcensammlung müssen die gleiche Lizenz haben. Bitte stellen Sie in diesem Fall eine detaillierte Liste der Dateien mit der gewünschten Lizenz bereit.

Sensible Daten: Bitte nennen Sie alle Ressourcen, welche sensible Daten enthalten, oder aus anderen Gründen besonderen Schutzvorschriften unterliegen. Bitte begründen Sie den Schutzstatus und spezifizieren Sie, ob über den eingeschränkten Zugang zur Ressource hinausgehende Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Personenbezogene Daten: Bitte nennen Sie alle Ressourcen, welche personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO enthalten. Wenn dies zutrifft und die Daten sind nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit der ÖAW entstanden, ist der Datengeber ein Datenverantwortlicher und das Repositorium ein Auftragsverarbeiter und eine zusätzliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art 28 DSGVO ist abzuschließen. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist nicht erforderlich, wenn die Ressourcen nur personenbezogene Daten enthalten, die der Beschreibung der Ressourcen dienen, wie z. B. Hersteller, Rechteinhaber oder auch Zitate.

Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (international als Intellectual Property Rights IPR bezeichnet): Bitte nennen Sie alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, damit verwandte Schutzrechte (bzw. benachbarte Schutzrechte wie Leistungsschutzrechte einschließlich Datenbankrechte oder gewerbliche Schutzrechte), die für diese Datenübergabe zu berücksichtigen sind.

Orphan Works (Orphan Works): Sollten Ihre Ressourcen verwaiste Werke beinhalten, sollten diese in der von der EUIPO geführten europäischen Datenbank verwaister Werke (Orphan Works Database, EUIPO) registriert werden. Das Repositorium kann hierbei praktische Unterstützung bieten, wofür jedoch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist, die nicht Gegenstand dieses Vertrages ist.

Embargo: Ist eine Sperrfrist für Ihre Ressourcen erforderlich? (Bitte Zutreffendes ankreuzen.)

  • ☐  Nein (Standard)
  • ☐  Ja

  • Bis wann? (Maximal 2 Jahre ab Archivierung. Nach Ablauf der Frist kann eine weitere Embargofrist vergeben werden.)

Zugriffsmodus: Wie sollen die Ressourcen zugänglich sein? Sollten unterschiedliche Zugriffsmodi für die Ressourcen einer Ressourcensammlung verwendet werden, ist die Übermittlung einer detaillierten Liste notwendig. (Bitte Zutreffendes ankreuzen.)

  • ☐  Öffentlicher Inhalt (PUB): Freier Zugang für die Allgemeinheit ohne jegliche Einschränkung. Die Einstufung von Ressourcen als öffentlicher Inhalt bedeutet nicht, dass die Ressourcen somit für jeden Zweck genutzt werden dürfen. Die zulässigen Nutzungsarten werden mittels der Lizenz beschrieben, die jeder Ressource beiliegt.
  • ☐  Akademische Inhalte (ACA): Um auf die Ressourcen zugreifen zu können, ist eine Anmeldung mittels akademischer Anmeldedaten erforderlich. Die Authentifizierung erfolgt über die ACOnet Identity Federation, welche über ihre Teilnahme an eduGAIN bestehende akademische Identity Federations über nationale Grenzen hinweg verbindet.
  • ☐  Eingeschränkt zugänglicher Inhalt (RES): Umfasst Ressourcen mit einem besonderen Zugriffsmodus. Die Zugriffsberechtigungsregeln werden im entsprechenden Metadatensatz angeführt. Der Datengeber kann Dritten auf Anfrage Zugriff gewähren. Zugriff wird Dritten nur erlaubt, wenn sie beim Repositorium registriert sind und der Datengeber eine Zugriffserlaubnis gewährt hat. Bitte geben Sie den Zugriffsmodus und die Kontaktperson an, die den Zugriff gewährt.

Material zur Verbreitung:
Titelbild: Bitte stellen Sie ein Bild zur Verfügung, das für die Präsentation der Ressourcen verwendet werden soll. Es sollte mindestens 100x100 Pixel haben. Ein Seitenverhältnis von 15:4 (z. B. 375x100 oder 750x200 Pixel) ist möglich. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigen Sie, dass sämtliche Verwertungsrechte an dem Bild bei Ihnen liegen und Sie darüber frei verfügen können. Als Urhebernachweis für das Bild ist folgende Bezeichnung anzuführen:

Für die Präsentation und Verbreitung können die in „Beschreibung des Materials“ (§ 3) angegebenen Informationen verwendet werden.

Der Datengeber und das Repositorium vereinbaren die folgenden Verfahren zur Überprüfung der Vollständigkeit und Integrität der Ressourcen: (Bitte Zutreffendes ankreuzen.)

  • ☐ Maschinell gestützte Überprüfung: Der Datengeber stellt eine maschinell verarbeitbare Datei (z. B. im BagIt-Format erzeugt z. B. mit der Software APTrust DART ) zur Verfügung, welche die vollständigen Objektpfade und Dateinamen für alle eingereichten Objekte sowie eine Prüfsumme (z. B. MD5 oder SHA) für jedes Objekt enthält. Das Repositorium führt anhand dieser Informationen eine automatische Überprüfung durch.
  • ☐ Manuelle Überprüfung: Auf der Grundlage von Informationen, die der Datengeber vor der Übertragung übermittelt, führt das Repositorium inhaltliche Überprüfungen durch, um zu verifizieren, ob die übermittelten Ressourcen den Erwartungen entsprechen. Eine Überprüfung auf Vollständigkeit und die Integrität der übermittelten Daten kann das Repositorium in diesem Fall nicht durchführen.
  • ☐ Werden vom Datengeber keine Prüfsummen oder andere Informationen über die Ressourcen bereitgestellt, kann das Repositorium keine Integritätsprüfung der übermittelten Ressourcen durchführen.

Das Repositorium behält sich das Recht vor, Datenübertragungen in jeder Phase der Bearbeitung abzulehnen und insbesondere in den nachfolgend beschriebenen Fällen nach fruchtlosem Verlaufen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung den Vertrag einseitig zu lösen. Das Repositorium teilt dem Datengeber den Grund für die Ablehnung mit. Gründe für eine Ablehnung können unter anderem sein:

  • Die Hinterlegung stimmt nicht mit der vereinbarten SIP-Definition überein, ist also z. B. unvollständig oder enthält nicht den erwarteten Inhalt.
  • Die Hinterlegung enthält ein inakzeptables Maß an Duplikaten (innerhalb der Hinterlegung selbst und/oder mit bestehenden Inhalten, die bereits vom Repositorium verwahrt werden)
  • Die Hinterlegung enthält unzureichende Metadaten.
  • Die Hinterlegung kann durch das Repositorium nicht technisch prozessiert werden, etwa weil Dateiformate nicht valide sind.
  • Die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte des Materials in der Hinterlegung wurden von der Datengeberseite unzureichend geprüft und geklärt.
  • Die Hinterlegung enthält urheberrechtlich geschütztes Material, an dem der Datengeber nicht die nötigen Rechte hält.
  • Die Hinterlegung enthält sensible Daten, für die das Repositorium keine geeigneten Schutzmaßnahmen treffen kann.
  • Die Hinterlegung enthält anstößige, diskriminierende, rassistische oder strafrechtlich relevante Inhalte, welche nicht Forschungszwecken dienen.
  • Die Hinterlegung verletzt in anderer Weise als oben genannt die schutzwürdigen Interessen und Rechte Dritter.
  • Die notwendigen inhaltlichen und technischen Zuarbeiten durch den Datengeber zur Aufbereitung der übertragenen Hinterlegung werden nicht erbracht.

Abgelehnte Datenübertragungen werden unter Verwendung des ursprünglichen Übertragungsverfahrens an den Datengeber zurückgestellt, der davon in Kenntnis gesetzt wird. Gegebenenfalls wird zwischen dem Datengeber und dem Repositorium eine neue Datenübertragung als Ersatz vereinbart.

Der Datengeber erhält vom Repositorium zu den folgenden Zeitpunkten Bestätigungen:

  1. Wenn die Ressourcen erstmals empfangen werden.
  2. Sobald die Ressourcen erfolgreich aufgenommen wurden.
  3. Sobald die Ressourcen zur Veröffentlichung bereit sind.
  4. Wenn eine Hinterlegung abgelehnt wurde.

Darüber hinaus wird das Repositorium dem Datengeber rechtzeitig einen Plan zu weiteren Kuratierungsschritten der Ressourcen (curation strategy) zur Verfügung stellen.

§ 5. Rechte und Pflichten des Datengebers #

  1. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich der Datengeber damit einverstanden, digitale Ressourcen über das Repositorium zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Datengeber gewährt dem Repositorium eine unbefristete, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der eingereichten Ressourcen, welche in § 3 näher beschrieben sind, insbesondere zur Durchführung dieses Vertrages und ggf. darüber hinaus gemäß den in § 4 festgelegten Rechten.
  3. Der Datengeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Repositorium die eingereichten Ressourcen zu Zwecken der Archivierung und Verbreitung in jegliches Medium oder Format konvertieren darf.
  4. Der Datengeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Repositorium Kopien der eingereichten Ressourcen zu Zwecken der Sicherheit, Datensicherung, Archivierung und Verbreitung anfertigen darf.
  5. Der Datengeber erklärt, dass die Ressourcen der in § 3 angegebenen Spezifikation entsprechen.
  6. Der Datengeber erklärt, nach gültigem Recht Mitinhaber oder alleiniger Inhaber der Rechte an den Ressourcen zu sein und/oder berechtigt zu sein, in dieser Angelegenheit alle rechteinhabenden Parteien zu vertreten.
  7. Der Datengeber verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen, korrekte Informationen zu den geistigen Eigentumsrechten an den Ressourcen bereitzustellen sowie gemeinfreie Werke als solche zu kennzeichnen.
  8. Der Datengeber garantiert nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Einreichung das Urheberrecht von Dritten in keiner Weise verletzt und/oder gegen bestehende Vereinbarungen verstößt.
  9. Der Datengeber erklärt, dass die Ressourcen keine Daten oder andere Elemente enthalten, die geltendem Recht oder öffentlichen Vorschriften zuwiderlaufen.
  10. Der Datengeber informiert das Repositorium über alle sensiblen Daten, die in den Ressourcen enthalten sind.
  11. Der Datengeber informiert das Repositorium unverzüglich über Änderungen der Rechte an den Ressourcen.
  12. Der Datengeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Metadaten über die Ressourcen entsprechend den mit dem Repositorium vereinbarten Spezifikationen bereitzustellen.
  13. Der Datengeber übermittelt die Ressourcen an das Repositorium gemäß dem in § 4 vereinbarten Datenübertragungsverfahren.
  14. Der Datengeber verpflichtet sich, fehlende Informationen zu liefern und Aufgaben zur Vorbereitung der Ressourcen für die Archivierung innerhalb einer angemessenen Frist zu erledigen. Unter angemessener Frist ist in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von vier Wochen zu verstehen.
  15. Der Datengeber behält sich das Recht vor, die Ressourcen oder Teile davon in anderen Einrichtungen oder Diensten zu archivieren oder zu veröffentlichen.
  16. Der Datengeber hält das Repositorium schadlos gegen allfällige Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Repositorium in Bezug auf die Ressourcen geltend gemacht werden.

§ 6. Rechte und Pflichten des Repositoriums #

  1. Das Repositorium ist berechtigt, die in § 3 beschriebenen Ressourcen in sein Archiv aufzunehmen.
  2. Das Repositorium ist befugt, die Ressourcen auf einen verfügbaren Datenträger zu übertragen, und zwar auf beliebige Weise und in beliebiger Form.
  3. Das Repositorium sorgt nach besten Kräften und bestem Vermögen dafür, dass die Ressourcen lesbar und zugänglich bleiben, indem es für die Dauer dieses Vertrages eine Reihe von Verbreitungsdiensten (sog. Dissemination Services) bereitstellt. Wünscht der Datengeber einen neuen Dissemination Service, so ist dies Gegenstand eines gesonderten Vertrages.
  4. Das Repositorium stellt nach besten Kräften und bestem Vermögen sicher, dass die hinterlegten Ressourcen während der Laufzeit dieser Vereinbarung nachhaltig archiviert werden.
  5. Das Repositorium wird die Ressourcen so weit wie möglich unverändert in ihrem ursprünglichen digitalen Format aufbewahren, wobei es den aktuellen Stand der Technik und die Kosten für die Umsetzung berücksichtigt.
  6. Das Repositorium hat das Recht, das Format und/oder die Funktionalität der Ressourcen zu ändern, wenn dies erforderlich ist, um den digitalen Weiterbestand, die Verbreitung oder die Wiederverwendung der Ressourcen zu ermöglichen.
  7. Das Repositorium nennt ausdrücklich Datengeber und Urheber der eingereichten Ressourcen.
  8. Das Repositorium hat das Recht, die eingereichten Ressourcen einschließlich der Metadaten zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Das Repositorium hat außerdem das Recht, Metadaten zu übersetzen. Beides dient der Erhöhung der Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit der Ressourcen.
  9. Zur weiteren Verbesserung der Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit der Ressourcen, ist das Repositorium berechtigt, Metadaten zu ergänzen oder zu korrigieren.
  10. Das Repositorium ist berechtigt, die Ressourcen (oder wesentliche Teile davon) Dritten im Wege der Online-Übertragung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist das Repositorium berechtigt, selbstständig und/oder im Auftrag Dritter eine Kopie der Ressourcen anzufertigen oder Dritten die Erlaubnis zum Herunterladen einer Kopie der Ressourcen zu erteilen. Dabei wird das Repositorium im Einklang mit den in § 4 spezifizierten Angaben zu Lizenz und Zugriffsmodus handeln.
  11. Das Repositorium stellt nach besten Kräften und bestem Vermögen sicher, dass wirksame technische und sonstige Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu zugriffsgeschützten Ressourcen erhalten.
  12. Das Repositorium wird allenfalls ausschließlich die in diesem Vertrag vorgesehenen Änderungen an den Ressourcen vornehmen.

§ 7. Verfügbarkeit der Ressourcen #

  1. Das Repositorium stellt die Ressourcen Dritten gemäß den mit dem Datengeber in § 4 vereinbarten Zugriffsbedingungen zur Verfügung.
  2. Das Repositorium stellt die Ressourcen nur Dritten zur Verfügung, die sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen bereit erklärt haben. Sofern mit dem Datengeber nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, unterliegt die Nutzung der Inhalte den vom Repositorium festgelegten Nutzungsbedingungen.
  3. Das Repositorium kann außerdem Inhalte (oder wesentliche Teile davon) Dritten zur Verfügung stellen:
    1. Wenn das Repositorium aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften, einer gerichtlichen Entscheidung oder auf Aufforderung einer Aufsichts- oder anderen Einrichtung dazu verpflichtet ist.
    2. Wenn dies für die Archivierung der Ressourcen erforderlich ist.
    3. (Einer vergleichbaren Einrichtung), wenn das Repositorium nicht mehr besteht und/oder seine Tätigkeit im Bereich der Datenarchivierung einstellt.
  4. Das Repositorium veröffentlicht die vom Datengeber bereitgestellten Metadaten und macht sie unter der Lizenz CC0 frei zugänglich. Sonstige vom Datengeber zur Verfügung gestellte Dokumentation zur Sammlung wird als Teil der Ressourcensammlung frei zugänglich veröffentlicht, sofern der Datengeber für diese Dokumente keine Zugriffsbeschränkung gemäß § 4 vornimmt.

§ 8. Zurückziehung von Ressourcen #

  1. Bei Vorliegen hinreichender unabdingbarer Gründe hat der Datengeber das Recht, das Repositorium zu ersuchen, die Ressourcen vorübergehend oder dauerhaft nicht zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall kann das Repositorium die Ressourcen im Archiv belassen, wird aber Dritten keinen Zugang mehr zu ihnen gewähren.
  2. Bei Vorliegen hinreichender unabdingbarer Gründe hat das Repositorium das Recht, die Ressourcen ganz oder teilweise aus dem Archiv zu entfernen oder den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder zu verhindern. In diesem Fall informiert das Repositorium den Datengeber binnen drei Werktagen.
  3. Werden Ressourcen, die einen persistenten Identifikator (Handle) erhalten haben, aus dem Repositorium entfernt, wird das Repositorium weiterhin eine sogenannte Tombstone Page bereitstellen, welche über die Art und den Verbleib der entfernten Ressourcen informiert und über den persistenten Identifikator der jeweiligen Ressource aufrufbar ist.

§ 9. Gewährleistung und Haftung #

  1. Das Repositorium wird die technische Infrastruktur für die Archivierung und Auffindbarkeit der Ressourcen bereitstellen.
  2. Das Repositorium behält sich das Recht vor, den Serverbetrieb aus dringenden internen Gründen vorübergehend auszusetzen und ist bestrebt, die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
  3. Das Repositorium sorgt für die Funktionalität der den Ressourcen zugewiesenen persistenten Identifikatoren, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Dienstes seitens externer Partner.
  4. Das Repositorium ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Archivierung von Ressourcen Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere ist das Repositorium nicht verantwortlich für den Inhalt der Ressourcen, die Rechtmäßigkeit der Bereitstellung der Ressourcen oder den Zugang zu den Ressourcen. Der Datengeber verpflichtet sich, diesbezüglich das Repositorium gegen sämtliche Ansprüche, Schadenersatzforderungen und Haftungen Dritter zu verteidigen sowie schad- und klaglos zu halten. Das Repositorium wird sich in solchen Fällen vor Veranlassungen mit dem Datengeber abstimmen.
  5. Das Repositorium übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Ressourcen ganz oder teilweise verloren gehen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten.
  6. Das Repositorium übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste infolge von Handlungen oder Unterlassungen Dritter, denen das Repositorium Ressourcen zur Verfügung gestellt hat.

§ 10. Kosten #

Die Übergabe von Ressourcen an das Repositorium sowie deren Archivierung und Verbreitung durch das Repositorium ist gebührenfrei. Das Repositorium kann den Datengeber jedoch an den anfallenden Kosten zur technischen und redaktionellen Aufbereitung der Ressourcen beteiligen. Die konkreten Kosten hierfür sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.

§ 11. Ableben des Datengebers #

  1. Nach dem Ableben des Datengebers oder wenn die Organisation als Datengeber aufhört zu bestehen, ist das Repositorium berechtigt, die Ressourcen mit dem Zugriffsmodus „eingeschränkt“ (RES) automatisch, bzw. spätestens nach Ablauf einer eventuell vorhandenen Sperrfrist gemäß § 4 in den Zugriffsmodus „öffentlich“ (PUB) zu übertragen. Dies trifft nicht zu, wenn die Ressourcen personenbezogene Daten enthalten oder anderen Schutzrechten unterliegen.
  2. Ist bei Ableben des Datengebers, Schließung der datengebenden Organisation oder dem ungeklärten Verbleib des Datengebers oder des Rechteinhabers eine Rechtsnachfolge nicht einwandfrei festzustellen, ist das Repositorium bevollmächtigt, sämtliche Rechte an den übergebenen Ressourcen treuhänderisch wahrzunehmen.

§ 12. Laufzeit und Beendigung #

  1. Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Die Laufzeit dieses Vertrages erstreckt sich auf unbestimmte Zeit.
  2. Jede der Vertragsparteien kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, wenn die jeweils andere Vertragspartei eine ihrer Vertragsverpflichtungen wesentlich oder wiederholt verletzt hat. Die Kündigung erfolgt durch Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an die jeweils andere Vertragspartei unter Angabe der Art der Verletzung (siehe auch § 4). Die Kündigung wird dreißig (30) Tage nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung wirksam, es sei denn, die säumige Partei behebt die Vertragsverletzung innerhalb der maßgeblichen Frist von dreißig (30) Tagen.
  3. Dieser Vertrag kann von jeder Partei durch schriftliche Kündigung beendet werden bei Insolvenz oder Konkurs der jeweils anderen Partei oder wenn das Repositorium seinen Betrieb einstellt. Die Beendigung wird dreißig (30) Tage nach Eingang der schriftlichen Kündigung wirksam.
  4. Wenn das Repositorium aufhört zu bestehen und/oder seine Tätigkeit im Bereich der Datenarchivierung einstellt, ist es berechtigt, die Daten an eine ähnliche Organisation zu übertragen, die den Vertrag mit dem Datengeber zu ähnlichen Bedingungen fortsetzt. Das Repositorium wird den Datengeber darüber informieren. Das Repositorium bietet dem Datengeber zudem die Möglichkeit, eine Kopie der Ressourcen in der jeweils aktuellen Form zu erhalten.
  5. Wird der Vertrag beendet, ist das Repositorium auf Verlangen des Datengebers verpflichtet, eventuell bereits archivierte und bereitgestellte Ressourcen dem Datengeber in der jeweils aktuellen Form zu übermitteln.
  6. Die Beendigung dieses Vertrages hat keine Auswirkungen auf ältere gültige Vereinbarungen, die eine der Parteien mit Dritten getroffen hat.

§ 13. Sonstiges #

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt dieser Vertrag, einschließlich aller übrigen Bestimmungen, uneingeschränkt in Kraft, als ob die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie enthalten gewesen wäre. Die Vertragsparteien werden diese durch eine oder mehrere neue und gültige, dem ursprünglichen Zweck entsprechende Bestimmungen ersetzen.
  2. Dieser Vertrag kann ausschließlich schriftlich und nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien ergänzt oder geändert werden.

§ 14. Gerichtsstand #

Für diesen Vertrag gelten die Bestimmungen des österreichischen Rechts. Gerichtsstand ist Wien.

Unterschriften


 

Für das Repositorium

________________________
Datum, Unterschrift

Für den Datengeber

________________________
Datum, Unterschrift