@prefix n0: . @prefix n1: . @prefix n2: . @prefix n3: . @prefix n4: . @prefix n5: . n1:hasBinarySize "901454"^^; n1:hasCoverageStartDate "1854-12-08"^^; n1:hasCustomXsl "https://tei4arche.acdh-dev.oeaw.ac.at/xsl/thun2arche.xsl"^^; n1:hasIdentifier , , , ; a n1:Resource; n1:hasCreator , ; n1:hasRawBinarySize "901454"^^; n1:hasPid "https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DB16-6"^^; n1:hasContributor , ; n1:hasOwner ; n1:hasContact ; n1:hasUpdatedDate "2021-03-11T12:31:59.343843"^^; n1:hasUpdatedRole "pandorfer"; n1:hasCategory ; n1:hasCurator ; n1:hasTitle "Ernst Moy de Sons an Leo Thun, Innsbruck, 08. Dezember 1854"@de; n1:hasFilename "moy-an-thun-1854-12-08-a3-xxi-d308.xml"; n1:hasHash "sha1:b4f405a64ca99625bf5969eaa4a3d6553ce475c1"; n1:hasHosting ; n1:hasLicensor ; n1:aclRead "pandorfer", "public"; n1:aclWrite "pandorfer"; n1:hasRelatedDiscipline ; n1:hasRightsHolder ; n1:hasDepositor ; n1:hasLicense ; n1:hasDescription "Der Jurist Ernst von Moy beschwert sich bei Leo Thun über Teile der neuen Rigorosenordnung. Zunächst bedankt er sich jedoch für den Besuch des Ministers im vergangenen Sommer sowie für die Bewilligung des neuen rechtswissenschaftlichen Studienplans. Dem gegenüber habe ihn der jüngste Erlass zum Gebrauch der deutschen Sprache für italienische Studenten bei den Rigorosen an der Innsbrucker Universität sehr besorgt. Moy glaubt, dass damit weder die Förderung der deutschen Sprache noch die Förderung der Wissenschaft erreicht werden wird. Die Förderung der deutschen Sprache könne aus seiner Sicht nur durch Anreize und nicht durch Zwang erfolgen. Mit Zwang untergrabe man außerdem das freiheitliche Prinzip an den Universitäten. Moy kann sich daher auch nicht vorstellen, dass Thun diesen Erlass selbst angeordnet habe. Sollte Thun dennoch bewusst diese Verordnung erlassen haben, will sich Moy ihr zwar unterordnen, er könne dies aber nicht glauben. Denn die Verordnung, so Moy weiter, sei in einem äußerst erniedrigenden Ton gehalten, und wolle das Verhalten der Professoren bei Prüfungen bis ins Detail regeln. Dies hält Moy für einen beleidigenden Eingriff in die Würde der Professoren. Moy anerkennt zwar die Stoßrichtung des Erlasses, nämlich die Hebung der Qualität beim Doktorat und den Staatsprüfungen, er glaubt allerdings, dass eine solche penible Regelung nicht das richtige Mittel sein wird."@de; n1:hasFormat "application/xml"; n1:createdBy "pandorfer"; n1:isPartOf ; n1:hasOaiSet ; n1:hasMetadataCreator ; n1:hasAccessRestriction ; n1:hasAvailableDate "2021-03-11Z"^^; n1:hasMetadataPid "https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000D-FCB3-D"^^; n1:hasBinaryUpdatedRole "pandorfer"; n1:hasBinaryUpdatedDate "2021-03-11T12:31:59Z"^^.