@prefix n0: . @prefix n1: . @prefix n2: . @prefix n3: . @prefix n4: . @prefix n5: . n1:hasBinaryUpdatedRole "pandorfer"; n1:aclRead "pandorfer", "public"; n1:hasBinarySize "1210524"^^; a n1:Resource; n1:hasTitle "Carl Heiller an Leo Thun, Pressburg [Bratislava], 11. Juni 1850"@de; n1:hasCategory ; n1:hasUpdatedRole "pandorfer"; n1:hasMetadataCreator ; n1:hasIdentifier , , , ; n1:isPartOf ; n1:hasCurator ; n1:hasRelatedDiscipline ; n1:hasFilename "heiller-an-thun-1850-06-11-a3-xxi-d56.xml"; n1:hasCreator , ; n1:hasContact ; n1:hasHash "sha1:5d2b6f395179a660e873f29294f94990b2b539cc"; n1:hasContributor , ; n1:hasUpdatedDate "2021-03-11T12:05:13.478647"^^; n1:hasDescription "Der Priester Carl Heiller erläutert Leo Thun den Entwurf einer Kirchengemeindeordnung für die Katholiken in Pressburg. Der Entwurf entstand auf der Grundlage des § 2 der Reichsverfassung vom 4. März 1849. Dort wird jeder gesetzlich anerkannten Kirche das Recht der öffentlichen Religionsausübung wie auch die selbständige Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten zugesichert. Die Konstituierung als selbständige Kirchengemeinde wäre hilfreich, um die Bedürfnisse der Gemeinde ohne Einfluss der Protestanten ordnen und unter staatlicher Kontrolle verwalten zu können. Die Protestanten haben derzeit nicht nur bei Besetzung der katholischen Kirchen- und Schulämter ein Wahl- und Stimmrecht, sondern sind auch Teil der politischen Stadtgemeinde, welcher die Verwaltung der Kirchengemeinde obliegt. Demgegenüber haben die Katholiken Pressburgs keinen Einfluss auf die evangelischen Kirchengemeinden. Die neue Kirchenordnung soll lediglich diese Ungleichheit aufheben, die Katholiken Pressburgs wollen sich indes nicht der staatlichen und kirchlichen Kontrolle entziehen. Mit der neuen Kirchenordnung könnten sie zugleich die Umsetzung der von der Regierung angestrebten Reformen unterstützen und die vernachlässigten katholischen Gemeindeschulen erneuern.In der Beilage unterbreitet der provisorische Ausschuss der katholischen Kirchengemeinde Pressburgs der Statthalterei einen Entwurf für eine Kirchengemeindeordnung. Zugleich bittet der Ausschuss um Genehmigung und Empfehlung bei den übergeordneten Stellen. Die Verfasser betonen, dass der Entwurf nur die Erlangung der in der Reichsverfassung jeder Kirchengemeinde gewährten Rechte anstrebe. Da sich der Ausschuss dessen bewusst ist, dass eine definitive Regelung der Kirchengemeindeordnung noch nicht möglich sein wird, bittet er zunächst um provisorische Bewilligung."@de; n1:hasBinaryUpdatedDate "2021-03-11T12:05:13Z"^^; n1:createdBy "pandorfer"; n1:hasCoverageStartDate "1850-06-11"^^; n1:hasLicense ; n1:hasRawBinarySize "1210524"^^; n1:hasFormat "application/xml"; n1:hasLicensor ; n1:hasOaiSet ; n1:hasAccessRestriction ; n1:aclWrite "pandorfer"; n1:hasMetadataPid "https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000D-FBFD-C"^^; n1:hasCustomXsl "https://tei4arche.acdh-dev.oeaw.ac.at/xsl/thun2arche.xsl"^^; n1:hasOwner ; n1:hasRightsHolder ; n1:hasDepositor ; n1:hasAvailableDate "2021-03-11Z"^^; n1:hasPid "https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DBC9-C"^^; n1:hasHosting .